Wenn eine Kollegin dir eine psychische Erkrankung anvertraut: Vertraulichkeit, Fürsorge und die Grenze zum Arbeitgeber
Erzählt dir eine Kollegin im Vertrauen von ihrer psychischen Erkrankung, gibt es dafür keinen Automatismus — wohl aber einen Rahmen, der Vertraulichkeit, Fürsorge und deine eigene Entlastung zusammenbringt. Dieser Beitrag zeigt Gesprächswege, eine klare Grenze zur Praxisleitung und die Stellen, an denen du dich rückversichern kannst, ohne das Vertrauen zu brechen.
Eine anvertraute Information verändert die Situation im Team
Das Szenario ist bekannt: Eine Kollegin, noch nicht lange im Team, erzählt dir zwischen zwei Terminen von einer psychischen Erkrankung — und dass sie das der Praxisleitung erst später sagen möchte. Du hast danach nicht gefragt. Trotzdem weißt du es jetzt, und mit dem Wissen kommt eine Unsicherheit, die im Bewerbungsgespräch nie Thema war: Wie verhalte ich mich morgen, übermorgen, in vier Wochen?
Diese Unsicherheit hat einen Grund, der nichts mit dir zu tun hat. Werden psychische Erkrankungen ausgeklammert und Belastungen tabuisiert, haben Vorurteile leichtes Spiel; hilfreich ist es, sowohl eigene Belastungen anzusprechen als auch Veränderungen bei Kolleg:innen offen zu thematisieren. Wer sich offenbart, geht damit ein Risiko ein und weiß das. Das ist der Ausgangspunkt für alles Weitere.
Vertraulichkeit wahren — was du weitergeben darfst und was nicht
Schweigepflicht unter Kolleg:innen ist zuerst eine Frage des Vertrauens, nicht nur einer Regel
Was eine Kollegin über sich selbst erzählt, ist keine Patienteninformation. Ihr Schutz ergibt sich nicht aus einem Berufskodex, sondern aus dem Rahmen, in dem sie mitgeteilt wurde — und dieser Rahmen ist oft gar nicht ausgesprochen. Genau da lohnt eine kurze Klärung, am besten zeitnah:
- „Ich behalte das für mich. Sag mir, wenn sich daran mal etwas ändern soll."
- „Gibt es jemanden im Team, der das ohnehin weiß — oder bin ich die Einzige?"
- „Wenn ich unsicher werde, wie ich mich verhalten soll, komme ich damit zu dir und nicht zu jemand anderem."
Der dritte Satz ist der wichtigste: Er legt fest, dass du dich nicht hinter ihrem Rücken orientierst. Was du dagegen nicht tust: die Information als Sorge in der Teeküche ablegen, sie als Erklärung für Verhalten anderen gegenüber verwenden oder sie „nur einer" Kollegin erzählen.
Wenn dich die Verantwortung allein überfordert — wohin du dich wenden kannst
Vertraulichkeit heißt nicht, dass du allein bleiben musst. Der Unterschied liegt in der Anonymisierung: Nicht die Person ist das Thema, sondern deine Frage nach dem richtigen Umgang. Dafür existiert ein etabliertes Format — die Kollegiale Beratung, in der ein Gruppenmitglied von den übrigen in verteilten Rollen nach einem feststehenden Ablauf beraten wird, in Gruppen von fünf bis zehn Personen und ohne externen Berater . In der Intervision oder Supervision lässt sich die Frage „Wie gehe ich mit einer vertraulichen Information um, ohne jemanden zu hintergehen?" ohne Namen und ohne Diagnose bearbeiten.
Wenn du deine eigene Handlungssicherheit erhöhen willst, gibt es Qualifizierungen dafür: In MHFA-Ersthelfer-Kursen lernen Teilnehmende, Anzeichen psychischer Störungen zu erkennen, erste Hilfsmaßnahmen anzuwenden und Betroffene zu unterstützen, bis professionelle Hilfe greift.
Der Kurs umfasst zwölf Stunden.
Fürsorge zeigen, ohne übergriffig zu werden
Gesprächsangebote, die Raum lassen statt Druck zu machen
Die Rollenklärung vorweg: Führungskräfte sowie Kolleginnen und Kollegen sind keine Therapeutinnen oder Therapeuten. Dein Beitrag ist Verlässlichkeit, nicht Behandlung. Bewährt haben sich offene Angebote, die keine Antwort erzwingen:
- „Du entscheidest, wie viel du mir erzählst — und wann."
- „Gibt es etwas, das dir hier im Alltag hilft? Frühere Termine, weniger Wechsel, kurze Rückmeldung nach der Stunde?"
- „Ich frage nicht nach, wie es dir geht, wenn du das nicht willst. Sag mir einfach, was dir lieber ist."
Wenn sich die Erkrankung im Arbeitsalltag zeigt
Bleib bei dem, was du beobachtest, und lass die Deutung weg: „Die letzten drei Dienstagstermine sind ausgefallen" ist eine Beobachtung, „Du bist gerade instabil" eine Ferndiagnose. Kurzfristige Ausfälle sind vor allem eine organisatorische Aufgabe und keine diagnostische — wie sich Vertretungen fachlich sauber übergeben lassen, steht in unserem Beitrag zur Vertretung erkrankter Kolleg:innen.
Die Entscheidung über den Arbeitgeber liegt bei deiner Kollegin — nicht bei dir
Warum du diese Entscheidung nicht vorwegnehmen solltest
Eine Offenlegung ist nicht rückholbar, und ihre Folgen trägt deine Kollegin, nicht du. Eine allgemeine Pflicht, das dir Anvertraute an die Praxisleitung weiterzugeben, gibt es für dich als Kollegin nicht; eine verbindliche arbeitsrechtliche Auskunft kann dieser Beitrag nicht geben. Praktisch heißt das: Du redest mit ihr über die Frage, nicht über sie.
Wann du selbst an eine Grenze kommst
Es gibt einen Punkt, an dem Vertraulichkeit nicht mehr das oberste Kriterium ist: bei konkreten, beobachtbaren Anzeichen einer Gefährdung — für deine Kollegin selbst oder für Patient:innen. Dann geht es nicht um die Diagnose, sondern um Arbeitsfähigkeit im Einzelfall.
[!CHECKLIST]
- Beobachtung festhalten: Was genau ist passiert, wann, in welcher Situation — ohne Interpretation.
- Zuerst mit deiner Kollegin sprechen, unter vier Augen, nicht zwischen Tür und Angel.
- Auf professionelle Hilfe hinwirken statt selbst zu behandeln.
- Ankündigen, wenn du die Praxisleitung einbeziehen musst — nicht heimlich tun.
- Gegenüber der Leitung nur den arbeitsbezogenen Sachverhalt schildern, nicht die Diagnose.
- Bei akuter Krise: sofort professionelle Hilfe hinzuziehen, nicht abwarten.
Was ein gutes Team dafür braucht: Rahmen statt Zufall
Solange es keinen festen Rahmen gibt, hängt der Umgang mit sensiblen Informationen daran, wer gerade zuhört. Strukturell auffangen lässt sich das durch benannte Ansprechpersonen, regelmäßige Intervisionstermine mit verbindlicher Struktur und Fortbildungen zu psychischer Gesundheit, die es als Inhouse-Format für Teams gibt. Hilfreich sind außerdem vorhandene Materialien: Handlungshilfen zu diesem Thema enthalten Gesprächsleitfäden, Tipps für Kolleginnen und Kollegen, die sich kümmern wollen, sowie Hinweise, wie man selbst Hilfe in Anspruch nehmen kann. Warum Teamkultur kein weiches Nebenthema ist, greifen wir auch im Beitrag zu fehlender Wertschätzung im Praxisalltag auf.
| Situation | Was du tun kannst | Was du lassen solltest |
|---|---|---|
| Kollegin erzählt dir spontan davon | Zuhören, Rahmen klären | Nachfragen zur Diagnose |
| Sie bittet dich ausdrücklich um Verschwiegenheit | Zusage geben und einhalten | Ausnahme „nur für eine Person" |
| Du merkst Auswirkungen auf die Arbeit | Beobachtung sachlich ansprechen | Verhalten deuten |
| Du fühlst dich mit dem Wissen allein | Anonymisierte kollegiale Beratung | Informelles Gespräch im Team |
| Du bist unsicher wegen Patientensicherheit | Zuerst mit ihr sprechen, Einbezug ankündigen | Stillschweigend die Leitung informieren |
FAQ
Muss ich es der Praxisleitung sagen, wenn eine Kollegin mir von ihrer psychischen Erkrankung erzählt?
Eine allgemeine Pflicht dazu gibt es für dich als Kollegin nicht. Die Entscheidung über eine Offenlegung gehört zu deiner Kollegin. Anders liegt der Fall bei konkreten, beobachtbaren Anzeichen einer Gefährdung — dann sprichst du zuerst mit ihr und kündigst weitere Schritte an.
Was mache ich, wenn sich die Erkrankung auf die Arbeit mit Patient:innen auswirkt?
Trenne Beobachtung und Deutung. Beschreibe konkret, was dir aufgefallen ist, und sprich es direkt an. Kolleg:innen sind keine Therapeut:innen — dein Ziel ist, den Weg zu professioneller Hilfe zu öffnen, nicht selbst zu behandeln.
Darf ich mit anderen Kolleg:innen darüber sprechen?
Über die Person nicht, über deine eigene Frage schon — anonymisiert in Intervision oder Supervision. Die Kollegiale Beratung arbeitet dafür mit verteilten Rollen und einem feststehenden Ablauf.
Wie spreche ich sie an, ohne sie zu bedrängen?
Unter vier Augen, mit offenen Fragen und einem Angebot statt einer Erwartung. Sätze wie „Du entscheidest, wie viel du erzählst" lassen ihr die Steuerung.
Was, wenn mich die Situation selbst belastet?
Das ist ein eigener Anlass für Supervision. Einschlägige Handlungshilfen enthalten auch Hinweise, wie man selbst Hilfe in Anspruch nimmt.
Fazit
Es gibt keinen Automatismus, aber eine tragfähige Reihenfolge: Rahmen klären, Vertraulichkeit halten, Fürsorge als Angebot formulieren, dich selbst anonymisiert rückversichern — und die Entscheidung über die Praxisleitung dort lassen, wo sie hingehört. Nur bei konkreten Anzeichen einer Gefährdung verschiebt sich diese Reihenfolge, und auch dann bleibt der erste Schritt das Gespräch mit deiner Kollegin. Ein Team, das dafür feste Formate hat, überlässt diesen Punkt nicht dem Zufall.
Quellen
- Tietze, Kim-Oliver: Kollegiale Beratung. Problemlösungen gemeinsam entwickeln. Rowohlt Taschenbuch, Reinbek. Erstausgabe 2003;
- Auflage seit Februar 2026, ISBN 3 499 61544 4 . Verlagsseite: https://www.rowohlt.de/buch/kim-oliver-tietze-kollegiale-beratung-9783644401716
- MHFA Ersthelfer, Zentralinstitut für Seelische Gesundheit (ZI) Mannheim: Was ist MHFA? und Kursinformationen. https://www.mhfa-ersthelfer.de/de/was-ist-mhfa/ (abgerufen am 25.09.2026)
- Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB): Psychisch auffällige, beeinträchtigte oder kranke Mitarbeitende. https://kuvb.de/praevention/arbeitspsychologie/fachthemen/psychisch-auffaellige-beeintraechtigte-oder-kranke-mitarbeitende/ (abgerufen am 25.09.2026)
- psyGA / Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA): Wie ein offener Umgang mit der psychischen Gesundheit gelingt, 2019. https://www.psyga.info/ueber-uns/news/detailseite/wie-ein-offener-umgang-mit-der-psychischen-gesundheit-gelingt