Wenn Patient:innen nicht indizierte Behandlung fordern: fachlich begründen statt verhandeln
Fordern Patient:innen Behandlungsinhalte ein, die fachlich nicht angezeigt sind, hilft kein Rechtfertigen, sondern ein vorbereiteter Begründungsrahmen aus Befund, Therapieziel und Reha-Phase. Dieser Beitrag liefert Gesprächssätze, eine Einordnungstabelle und den Punkt, an dem die Grenze klar benannt wird.
Worum es geht: Wenn Erwartung und Verordnung auseinandergehen
Die Situation ist bekannt: Eine Patientin oder ein Patient nach Hüft-OP erwartet im Einzeltermin mehr passive Techniken, während Befund und Reha-Phase für aktives Üben sprechen. Oft steht die Erwartung nicht am Anfang der Serie im Raum, sondern taucht mitten in der Behandlung auf — manchmal, weil im Umfeld anders behandelt wurde, manchmal, weil passive Anwendungen im Moment spürbar angenehmer sind.
Der Konflikt ist kein Kommunikationsunfall. Er entsteht dort, wo zwei legitime Perspektiven aufeinandertreffen: das subjektive Erleben der Patientin und die fachliche Indikationsstellung. Für die Behandelnde heißt das, beides gleichzeitig zu halten — und zwar allein, im laufenden Termin, ohne Vorbereitungszeit.
Warum diese Situation besonders unter Druck setzt
Zwischen Patientenwunsch und fachlicher Indikation
Klientenzentrierung wird im Alltag leicht als Wunscherfüllung missverstanden. Die Modelle, auf denen sie beruht, sagen etwas anderes: Das COPM wurde entwickelt, um Betätigungsanliegen in den Worten der Klientin zu erfassen und Veränderung über die Zeit abzubilden — das Interview zielt auf Aktivitäten, die die Person tun will, muss oder von ihr erwartet werden, und erst danach werden gemeinsam Therapieziele formuliert (Law et al., Can J Occup Ther 1990) . Die Klientin bestimmt also das Ziel — die Wahl des Mittels bleibt fachliche Entscheidung. Diese Trennung ist das stärkste Argument im Gespräch, weil sie der Patientin nichts wegnimmt. Mehr zur Zielformulierung auf dieser Grundlage im Beitrag zum CMOP-Modell in der Zielsetzung.
Allein im Behandlungszimmer ohne abgestimmte Linie
Ohne vorab formulierte Begründung wird die Grenze jedes Mal neu improvisiert — und klingt dann nach persönlicher Vorliebe statt nach Fachlichkeit. Transparenz gegenüber Klient:innen ist berufsethisch verankert: Die DVE-Broschüre „Ethik in der Ergotherapie" wurde 2023 aktualisiert und überträgt den WFOT-Ethik-Kodex ; der DVE hat festgelegt, dass die jeweils aktuelle Fassung dieses Kodex für Ergotherapeut:innen in Deutschland verbindlich ist . Eine nachvollziehbare Begründung ist damit kein Entgegenkommen, sondern Teil des fachlichen Handelns.
Fachlich begründen statt rechtfertigen
Gesprächssätze für den Moment der Forderung
Hilfreich ist ein Ablauf, der die Forderung nicht abwehrt, sondern in eine Entscheidung überführt. Das Drei-Gespräche-Modell der partizipativen Entscheidungsfindung beschreibt genau das: „team talk" (Ziele der Person erheben und Unterstützung signalisieren), „option talk" (Alternativen vergleichen) und „decision talk" (zu einer Entscheidung kommen, die informierte Präferenzen abbildet, geleitet von der Expertise der Fachperson) (Elwyn et al., BMJ 2017) .
Übersetzt in Sätze, die im Termin tragen:
- „Erzähl mir kurz, was du dir von der passiven Behandlung erhoffst — Schmerzlinderung, Beweglichkeit, etwas anderes?"
- „Dein Ziel ist, wieder allein die Treppe zum Keller zu schaffen. Daran richte ich die Einheit aus."
- „Es gibt zwei Wege dorthin. Ich erkläre dir, warum ich in dieser Phase den aktiven wähle und woran wir beide merken, ob er wirkt."
- „Wenn sich in vier Terminen nichts bewegt, prüfen wir das gemeinsam neu."
Der zweite Satz ist der entscheidende: Er zeigt, dass das Anliegen angekommen ist, bevor über die Technik gesprochen wird.
[!CHECKLIST]
- Anliegen hinter der Forderung erfragen — Schmerz, Angst, Vergleich mit anderen?
- Vereinbartes Therapieziel benennen und den Bezug zur aktuellen Reha-Phase herstellen.
- Fachliche Einordnung in einem Satz, ohne Fachjargon.
- Überprüfbares Kriterium vereinbaren, an dem sich der Weg messen lässt.
- Ergebnis des Gesprächs dokumentieren.
Wenn Überzeugung nicht reicht — Grenzen klar benennen
Bleibt die Forderung bestehen, wird aus der Erklärung eine Entscheidung. Sie gehört ausgesprochen, ruhig und ohne Verhandlungsangebot: „Diese Technik setze ich hier nicht ein, weil sie zu deinem Ziel in dieser Phase nichts beiträgt. Was ich dir anbieten kann, ist …" Danach folgt kein weiteres Argument — Wiederholen schwächt die Aussage. Festgehalten wird, was besprochen und was entschieden wurde.
Übersicht: Forderung, fachliche Einordnung, Reaktion
| Typische Forderung | Fachliche Einordnung | Mögliche Reaktion im Gespräch |
|---|---|---|
| Mehr passive Techniken nach Hüft-OP | Bewegungstherapie ist Kernmodul der Reha nach TEP | Fortschrittskriterium gemeinsam festlegen |
| „Die Übungen sind zu leicht" | Belastungsaufbau ist individuell getaktet | Steigerungsschritt und Zeitpunkt benennen |
| Massage am Ende jeder Einheit | Nicht Gegenstand des vereinbarten Ziels | Ziel der Einheit nennen, Alternative anbieten |
| „Bei meinem Nachbarn war das anders" | Andere Ausgangslage, andere Reha-Phase | Vergleich sachlich entkräften, nicht abwerten |
| Mehr oder längere Termine | Umfang folgt der Verordnung | Rücksprache mit der verordnenden Praxis prüfen |
Zur ersten Zeile: In den derzeit angewendeten Reha-Therapiestandards Hüft- und Knie-TEP der Deutschen Rentenversicherung ist Bewegungstherapie als evidenzbasiertes Therapiemodul geführt und die therapeutische Wirksamkeit für diesen Bereich mit Evidenzlevel Ia bzw. Ib ausgewiesen
(Reha-Therapiestandards Hüft- und Knie-TEP, Stand: Februar 2020, auf Basis der KTL 2015) . Eine aktualisierte Fassung liegt bereits vor: Die RTS 2025 beruhen auf der KTL 2025 und gehen erst ab dem 1.1.2027 in die Anwendung; ihre Evidenzgrundlage wurde im zugehörigen Methodenreport (Projektzeitraum Juni 2023 bis Januar 2026) systematisch aktualisiert. Zum Stand dieses Artikels (Oktober 2026) ist für eine Begründung im Gespräch also noch die Fassung von 2020 maßgeblich — prüfe vor einer Argumentation, welche Fassung zum jeweiligen Zeitpunkt angewendet wird.
Die Grenze halten, ohne die Beziehung zu belasten
Eine Grenze trägt besser, wenn sie an ein gemeinsames Ziel gebunden ist statt an eine Regel. Drei Dinge helfen: das Anliegen ausdrücklich anerkennen („Dass dir die Steifigkeit morgens zu schaffen macht, nehme ich ernst"), die Entscheidung als fachliche und nicht als persönliche kennzeichnen, und einen Anschluss anbieten — ein Eigenübungsprogramm, ein Verlaufscheck, ein Termin zur Zwischenbilanz. Was die Beziehung dagegen belastet, ist ein stilles Nachgeben: Wird die nicht indizierte Technik „einmal ausnahmsweise" eingebaut, ist sie beim nächsten Mal der Maßstab.
Rückhalt im Team: Warum Absprache die Einzelsituation entlastet
Eine fachliche Linie, die im Team besprochen wurde, entlastet die Einzelsituation spürbar — nicht, weil sie Autorität verleiht, sondern weil die Formulierung schon vorliegt, wenn der Druck im Raum steht. Sinnvoll sind kurze kollegiale Abstimmungen zu wiederkehrenden Fallkonstellationen: Wie wird der Übergang von passiver zu aktiver Arbeit begründet, welche Formulierungen haben sich bewährt, wo endet das eigene Fachgebiet. Arbeiten Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie unter einem Dach, lassen sich solche Fragen interdisziplinär klären, was gerade bei orthopädischen Verläufen die Begründung schärft. Berufsethisch ist diese Reflexion kein Zusatz: Die DVE-Broschüre unterstützt ausdrücklich beim Umgang mit ethisch herausfordernden Situationen im beruflichen Alltag .
Wann Rücksprache mit der verordnenden Praxis sinnvoll ist
Zeigt sich im Verlauf, dass der Bedarf tatsächlich ein anderer ist als verordnet, führt der Weg über die verordnende Praxis; was dabei gilt, steht im Beitrag zur Befugnis bei Verordnungskorrekturen.
FAQ
Muss ich jede Forderung sofort ablehnen?
Nein. Erst das Anliegen dahinter klären — Schmerz, Angst vor Belastung, Vergleich mit anderen Verläufen. Manches lässt sich innerhalb des Therapieziels aufgreifen, ohne die fachliche Linie zu verlassen.
Was, wenn jemand mit einer Beschwerde oder schlechten Bewertung reagiert?
Die Entscheidung bleibt dieselbe. Was hilft, ist eine saubere Dokumentation von Anliegen, Begründung und vereinbartem Vorgehen sowie die Information der Praxisleitung, bevor die Beschwerde dort ankommt.
Gilt das auch für Angehörige, die für den Patienten sprechen?
Der Ablauf ist derselbe, die Zielklärung ebenso: Ziele der betroffenen Person zu erheben, ist der Ausgangspunkt der gemeinsamen Entscheidung . Angehörige werden einbezogen, das Ziel bleibt das der Patientin.
Wann ist eine neue Verordnung nötig, wenn sich der Bedarf ändert?
Das richtet sich nach dem, was auf der Verordnung steht und wie weit es vom tatsächlichen Bedarf abweicht — Details dazu im oben verlinkten Beitrag.
Wie halte ich die Begründung kurz, ohne belehrend zu wirken?
Ein Satz zum Ziel, ein Satz zur Phase, ein Satz zum Überprüfungskriterium. Mehr braucht es im Termin selten.
Fazit
Die Forderung nach nicht indizierter Behandlung lässt sich nicht wegdiskutieren, aber vorbereiten. Wer Anliegen und Mittel sauber trennt, das Ziel der Patientin sichtbar ernst nimmt und die fachliche Entscheidung in einem Satz begründen kann, verhandelt die Grenze nicht jedes Mal neu. Eine im Team abgestimmte Linie macht diesen Satz im Termin abrufbar — und genau das entlastet.
Quellen
- Law, M.; Baptiste, S.; McColl, M.; Opzoomer, A.; Polatajko, H.; Pollock, N. (1990): The Canadian Occupational Performance Measure: An Outcome Measure for Occupational Therapy. Canadian Journal of Occupational Therapy 57(2), 82–87. DOI: 10.1177/000841749005700207
- Elwyn, G. et al. (2017): A three-talk model for shared decision making: multistage consultation process. BMJ 359:j4891. DOI: 10.1136/bmj.j4891
- Deutscher Verband Ergotherapie e. V. (DVE): Ethik in der Ergotherapie. Broschüre, aktualisierte Fassung 2023, mit Übertragung des WFOT-Ethik-Kodex. https://www.dve.info/infothek/ethik
- Deutsche Rentenversicherung Bund (Hrsg.): Reha-Therapiestandards Hüft- und Knie-TEP. Stand: Februar 2020, auf Basis der KTL 2015 (zum Stand dieses Artikels angewendete Fassung). https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Experten/infos_reha_einrichtungen/quali_rehatherapiestandards/TEP/rts_tep_download.pdf
- Deutsche Rentenversicherung Bund (Hrsg.): Reha-Therapiestandards Hüft- und Knie-TEP. Evidenzbasierte Therapiemodule (ETM), KTL 2025, Stand: April 2026 — Anwendung ab 1.1.2027. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Experten/reha_forschung/forschungs-praxis/RTS_BR_TEP_2025.pdf
- Deutsche Rentenversicherung: Reha-Therapiestandards (Projektseite Reha-Wissenschaften) — Hinweis, dass die RTS 2025 auf der KTL 2025 basieren und ab dem 1.1.2027 in die Anwendung gehen; abgerufen Oktober 2026. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Reha-Wissenschaften/Forschung/aktuelle_projekte/RTS_node.html
- Deutsche Rentenversicherung Bund (Hrsg.): Methodenreport zur wissenschaftlichen Projektbegleitung im Rahmen der Aktualisierung der Reha-Therapiestandards (Juni 2023 – Januar 2026), Teil RTS Hüft-/Knie-TEP. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Experten/reha_forschung/forschungs-praxis/Methodenreport_RTS_2025_TEP.pdf