Hygiene und Infektionsschutz im Praxisalltag: Wie du im Einzelfall entscheidest — und wann ein Standard dir die Entscheidung erleichtert
Ob ein erkälteter Patient behandelt wird, entscheidet sich meist in der Tür — allein, in Sekunden und ohne Rückversicherung. Einen pauschalen Standard dafür gibt es nicht, aber fachliche Kriterien, Gesprächswege und ein im Team hinterlegter Hygieneplan machen die Entscheidung nachvollziehbar.
Die Situation kennst du: Patient:in kommt erkältet zum Termin
Wer im Therapiealltag arbeitet, kennt die Situation: Ein Kind kommt mit laufender Nase und bellendem Husten in die Praxis, die Mutter hat sich den Nachmittag freigenommen, im Wartebereich sitzt bereits die nächste Patientin. Behandeln, absagen oder unter Schutzmaßnahmen durchführen?
Die Entscheidung bleibt deshalb häufig an der einzelnen Therapeutin hängen, weil sie im Termin fällt — nicht in der Teamsitzung. Genau dafür ist der Hygieneplan der Einrichtung gedacht: Medizinische Einrichtungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz zur Festlegung innerbetrieblicher Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen verpflichtet; darin sind die Indikationen für die Maßnahmen der Händehygiene abhängig von den Arbeitsaufgaben festzulegen — und jeder Mitarbeiter ist in den Hygieneplan einzuweisen . Ein Plan nimmt dir die Einzelfallabwägung nicht ab. Er gibt ihr aber einen Rahmen, auf den du dich im Gespräch berufen kannst.
Behandeln oder absagen? Kriterien für eine fachliche Einschätzung
Wann ein Termin verschoben werden sollte
Fachlicher Ausgangspunkt ist die Basishygiene, die durchgehend gilt. Zur stetig anzuwendenden Basishygiene zählen unter anderem Händehygiene und Flächendesinfektion; ist eine übertragbare Erkrankung nachgewiesen oder besteht der Verdacht, kommen erweiterte Hygienemaßnahmen hinzu. Für die Entscheidung im Termin heißt das: Je konkreter der Verdacht auf eine übertragbare Erkrankung und je weniger die erweiterten Maßnahmen in deinem Setting umsetzbar sind, desto eher ist Verschieben die fachlich saubere Lösung.
Dafür sprechen typischerweise:
- Akute, fieberhafte Symptomatik oder ein ärztlich geäußerter Infektverdacht.
- Ein Therapieziel, das die Patientin in diesem Zustand ohnehin nicht erreichen kann — Belastbarkeit ist Teil der Indikationsprüfung, nicht nur Hygiene.
- Nachfolgende Patient:innen mit erhöhtem Risiko. Für besonders gefährdete Gruppen gibt es eigene Empfehlungen; die KRINKO führt dazu die Empfehlung „Anforderungen an die Infektionsprävention bei der medizinischen Versorgung von immunsupprimierten Patienten" (2021) .
- Schutzmaterial, das für eine Behandlung unter erweiterten Maßnahmen nicht ausreicht.
Wann eine Behandlung unter Schutzmaßnahmen vertretbar ist
Ein Restinfekt ohne Fieber, ein abklingender Schnupfen, eine chronisch produktive Symptomatik — hier ist Absagen selten die beste Antwort, gerade bei laufenden Therapieserien mit enger Taktung. Praktikabel sind dann: Behandlung im letzten Termin des Blocks, Verzicht auf den Wartebereich, konsequente Flächendesinfektion der berührten Oberflächen im Anschluss, Verzicht auf Materialien, die sich nicht aufbereiten lassen, Mund-Nasen-Schutz bei gesichtsnahem Arbeiten. Logopädische Settings mit Blick auf Mundraum und Artikulation lassen keinen Abstand zu — dort trägt die Entscheidung stärker.
Das Gespräch mit Patient:in oder Eltern führen — Formulierungsvorschläge
Erkrankung ist kein Fehlverhalten, und die meisten Eltern kommen in gutem Glauben. Das Gespräch funktioniert besser, wenn du die fachliche Begründung nach vorn stellst und nicht die Regel:
- „Ich sehe, Lena ist heute ziemlich verschnupft. Lass uns kurz schauen, ob die Stunde ihr heute überhaupt etwas bringt."
- „Wir können heute arbeiten, ich möchte dann aber im Behandlungsraum bleiben und nicht im Wartebereich starten."
- „Ich verschiebe den Termin lieber — nicht wegen der Erkältung allein, sondern weil wir heute an Belastbarkeit arbeiten wollten."
Solche Gespräche entstehen fast immer zwischen zwei Terminen. Wie du sie kurz hältst, ohne dass sie abweisend wirken, findest du in unserem Beitrag zu Elternfragen zwischen Tür und Angel.
Wartebereich: Abstand, Lüften, Spielmaterial
Der Wartebereich ist die Stelle, an der du am wenigsten Kontrolle hast — und die sich am leichtesten organisatorisch entschärfen lässt. Überschneidungen lassen sich über das Terminmanagement reduzieren, Begleitpersonen können außerhalb warten, regelmäßiges Lüften ist Standard. Beim Spielmaterial gilt die schlichte Regel: Was nicht wischdesinfizierbar ist, gehört nicht in den frei zugänglichen Wartebereich — Stoffspielzeug und Bücher sind dafür die üblichen Kandidaten. Die KRINKO empfiehlt die Händedesinfektion ausdrücklich nicht nur für Mitarbeitende, sondern auch für Patienten und Besucher ; ein erreichbarer Spender am Eingang ist die wirksamste Einzelmaßnahme im Eingangsbereich.
Handhygiene zwischen zwei Terminen — was im Fünf-Minuten-Takt realistisch ist
Zwischen zwei Terminen bleiben oft wenige Minuten für Dokumentation, Raum und Hände. Die KRINKO ist in ihrer Empfehlung grundsätzlich von den Einzelindikationen abgerückt und folgt den fünf Momenten der WHO — das hilft, weil du dir nicht Listen merkst, sondern Momente: vor und nach Patientenkontakt, nach Kontakt mit der Patientenumgebung.
Die Erreichbarkeit entscheidet über die Umsetzung: alkoholische Händedesinfektionsmittel sollen in unmittelbarer Nähe des Point of Care bereitstehen — also im Behandlungsraum, nicht nur am Waschbecken im Flur.
Handschuhe ersetzen die Händedesinfektion nicht. Durch unerkannte Leckagen oder Kontakt beim Abstreifen der Handschuhe können die Hände mit Krankheitserregern kontaminiert werden.
Für die Haut gilt umgekehrt: Häufiges Händewaschen lässt die Hornschicht aufquellen, Hautfette gehen verloren, die Haut trocknet aus — Waschen ist auf das notwendige Minimum zu beschränken. Die Desinfektion ist im Praxisalltag der hautschonendere Weg.
Wenn Schutzmaterial knapp ist: was du tun kannst
Knappes Material ist kein Hygienethema, sondern ein Beschaffungsthema — und damit lösbar. Drei Schritte, die sich bewährt haben: den konkreten Bedarf benennen statt allgemein „zu wenig" zu melden (Menge pro Woche, Raum, Artikel), den Engpass einmalig schriftlich festhalten, und den Punkt in die reguläre Teambesprechung einbringen statt in den Türrahmen. Wie du Materialbedarf strukturiert einbringst, steht in unserem Beitrag zu Materialwünschen und Mitsprache; zur Frage, wie sich Ausstattung und Therapieschwerpunkt zueinander verhalten, findest du Hinweise unter Praxisausstattung und Materialbudget.
Eine fertige Vorlage für die Basis gibt es kostenfrei: Die BGW stellt einen Hautschutz- und Händehygieneplan speziell für die Ergotherapie in Praxis, Krankenhaus, Pflegeeinrichtung und Rehabilitation bereit, der in der Praxis sichtbar ausgehängt werden soll ; ein entsprechender Plan existiert für die Physiotherapie mit Hinweisen zu Hautschutz, Handschuhen und Händewaschen .
Übersicht: Hygienemaßnahmen im Therapiealltag
| Situation | Maßnahme | Zuständigkeit |
|---|---|---|
| Akuter Infektverdacht im Termin | Erweiterte Maßnahmen oder Verschiebung | Therapeut:in im Einzelfall |
| Wartebereich mit Überschneidungen | Taktung entzerren, lüften | Praxisorganisation |
| Spielmaterial im Wartebereich | Nur wischdesinfizierbares Material | Team, im Hygieneplan geregelt |
| Händehygiene zwischen Terminen | Spender im Behandlungsraum | Praxis stellt, Therapeut:in wendet an |
| Engpass bei Schutzmaterial | Bedarf beziffert melden | Therapeut:in meldet, Leitung beschafft |
Klare Zuständigkeit: Wie ein Standard im Team entsteht
Ein tragfähiger Standard entsteht selten als Dokument am Stück, sondern aus gesammelten Einzelfällen. Praktikabel ist, die drei oder vier wiederkehrenden Situationen zu notieren, sie einmal im Team durchzusprechen und das Ergebnis im bestehenden Hygieneplan zu verankern — dort gehören die einrichtungsbezogenen Festlegungen ohnehin hin. Sinnvoll ist außerdem, den Stand der Fachquellen im Blick zu behalten: die KRINKO-Empfehlungen werden regelmäßig fortgeschrieben; die Empfehlung zur Reinigung und Desinfektion von Flächen liegt in der Fassung von 2026 vor, die zur Infektionsprävention in Rehabilitationseinrichtungen in der Fassung von 2025 (Stand dieses Artikels: September 2026).
FAQ
Darf ich einen Termin ablehnen, wenn ein Kind sichtbar krank ist?
Die Entscheidung ist zunächst eine fachliche: Ist das Therapieziel heute erreichbar, und sind die erforderlichen Maßnahmen umsetzbar? Wie dein Haus damit umgeht, sollte im Hygieneplan stehen — in den jeder Mitarbeiter einzuweisen ist . Im Zweifel Rücksprache halten und die Entscheidung kurz dokumentieren.
Wer trägt die Verantwortung, wenn ich mich anstecke?
Für Beschäftigte in Gesundheit und Soziales ist die BGW die gesetzliche Unfallversicherung . Berufsbedingte Infektionen laufen über diesen Weg; melde einen Verdachtsfall über deine Praxis und lass ihn dokumentieren. Eine verbindliche Auskunft zum Einzelfall gibt dir nur die BGW selbst.
Wie spreche ich Eltern an, ohne sie vor anderen bloßzustellen?
Nicht im Wartebereich, sondern im Behandlungsraum oder an der Tür, und mit dem Therapieziel als Einstieg statt mit dem Infekt. Formulierungsbeispiele stehen oben im Gesprächsabschnitt.
Was mache ich, wenn Desinfektionsmittel knapp ist?
Bedarf konkret beziffern, Engpass schriftlich festhalten, im Team einbringen. Parallel gilt: Hautpflege nicht als Luxus behandeln — Hautschutzcremes vor Arbeitsbeginn, nach Pausen und nach dem Händewaschen unterstützen die Barrierefunktion der Haut .
Fazit
Es gibt keinen pauschalen Standard, der dir sagt, ob du den erkälteten Patienten behandelst. Es gibt aber belastbare Orientierung: Basishygiene durchgehend, erweiterte Maßnahmen bei Verdacht auf eine übertragbare Erkrankung, Händedesinfektionsmittel dort, wo behandelt wird, und ein Hygieneplan, in dem die wiederkehrenden Situationen als Teamentscheidung hinterlegt sind. Das verschiebt die Entscheidung nicht weg von dir — es macht sie begründbar.
Quellen
- KRINKO beim Robert Koch-Institut: Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Bundesgesundheitsblatt 2016;59:1189–1220. DOI: 10.1007/s00103-016-2416-6. Erratum: Bundesgesundheitsblatt 2016;59:1503–1504, DOI: 10.1007/s00103-016-2453-1.
- Robert Koch-Institut: Aktuelle KRINKO-Empfehlungen auf einen Blick (u. a. Flächen 2026; Rehabilitationseinrichtungen 2025; Infektionsprävention bei übertragbaren Krankheiten 2015/2023; immunsupprimierte Patienten 2021). rki.de
- KRINKO: Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen, Bundesgesundheitsblatt 2026. DOI: 10.1007/s00103-026-04261-3.
- BGW: Hautschutz- und Händehygieneplan für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, Artikelnummer BGW 06-13-032, aktualisiert nach TRGS 401 (Stand 11/2022). bgw-online.de
- BGW: Hautschutz- und Händehygieneplan für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Artikelnummer BGW 06-13-034. bgw-online.de