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Hausbesuch-Material vorbereiten: Grundset plus Fallauswahl statt Packen nach Bauchgefühl

Für Hausbesuche gibt es keine vorgeschriebene Materialliste — verlangt wird das Material, das zu den individuellen Therapieinhalten und -zielen passt. Wer daraus ein festes Grundset plus wenige Auswahlkriterien baut, entscheidet vor dem Termin in Minuten statt im Kopf zwischen zwei Adressen.

Warum die Materialfrage beim Hausbesuch zum Stressfaktor wird

Ein Hausbesuch ist kein verlegter Praxistermin. „Die Verordnung eines Hausbesuchs ist nur dann zulässig, wenn die Patientin oder der Patient aus medizinischen Gründen die Therapeutin oder den Therapeuten nicht aufsuchen kann oder wenn sie aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist“ (§ 11 Abs. 1 HeilM-RL; Stand: September 2026). Die Einheit findet also regelhaft bei Menschen statt, deren Mobilität, Belastbarkeit und Wohnumfeld die Therapie mitbestimmen — Materialauswahl ist damit Teil der Therapieplanung, nicht Logistik.

Zeitdruck zwischen zwei Terminen

Gepackt wird meist im ungünstigsten Moment: nach der vorherigen Einheit, mit Fahrtzeit im Nacken. Entscheidungen, die in dieser Lücke getroffen werden, fallen nach Erinnerung statt nach Zielsetzung. Die Lösung liegt nicht im schnelleren Packen, sondern darin, den Großteil der Entscheidung vorzuverlagern: Ein Grundset, das dauerhaft gepackt bleibt, reduziert die Frage vor dem Termin auf zwei bis drei Zusatzteile.

Kein Zugriff auf das volle Praxisregal vor Ort

In der Praxis ist Materialorganisation eine Frage von Ordnung und Zugriff (dazu: Materialorganisation im Therapieraum). Im Hausbesuch ist sie eine Frage von Auswahl unter Verzicht. Vertraglich ist diese Auswahl ausdrücklich dir überlassen: „Leistungserbringende, die ergotherapeutische Leistungen im Rahmen eines Hausbesuches erbringen, führen entsprechend der individuellen Therapieinhalte und -ziele der oder des Versicherten das geeignete und notwendige Material mit sich.“ (Anlage 5 „Zulassungsvoraussetzungen“, Ziffer 3.2 „Ausstattung für im Hausbesuch tätige Leistungserbringende“, S. 3, zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V für Ergotherapie, Lesefassung nach der Ergänzungsvereinbarung vom 16.03.2026; Stand: September 2026).

Für die Praxisräume listet Anlage 5 einzelne Ausstattungspunkte auf — „Therapeutisches Material für alle Altersstufen“ (3.1.6), „Material für Aktivitäten des täglichen Lebens oder zur Herstellung von Alltagshilfen“ (3.1.7), „Therapiematerial für Wahrnehmungstraining“ (3.1.8), „Psychomotorisches Übungsmaterial“ (3.1.9), „Graphomotorisches Übungsmaterial“ (3.1.10) . Für den Hausbesuch steht dort keine Liste, sondern ein Kriterium: geeignet und notwendig für Ziel und Inhalt der Einheit (Stand: Lesefassung vom 16.03.2026).

Ein Grundset, das in jede Tasche passt

Die folgenden Zusammenstellungen sind Praxisempfehlungen, keine normative Vorgabe. Sie orientieren sich an den Ausstattungskategorien der Anlage 5 und daran, was ohne Fallbezug in jeder Einheit tragfähig ist.

Basisausstattung Ergotherapie

Kleinmaterial mit hoher Verwendungsbreite: Ball und Sandsäckchen für Kraft- und Koordinationsanteile, Alltagsgegenstände beziehungsweise Material für ADL-Sequenzen, taktil unterschiedliches Wahrnehmungsmaterial, graphomotorisches Material inklusive Griffhilfen, Stoppuhr, Maßband. Dazu die organisatorische Schicht: Dokumentationsmaterial, Händedesinfektion, Unterlage für Arbeitsflächen.

Basisausstattung Logopädie

Handspiegel, Bild- und Symbolkarten in einem überschaubaren Set, Material für Sprachanlässe, das ohne Tisch funktioniert, Schreibunterlage und Stift für Notation und für schriftsprachliche Anteile, Einmalhandschuhe und Lichtquelle für die orofaziale Inspektion, Dokumentationsmaterial. Stimm- und Atemarbeit braucht in der Regel wenig Material und viel Raumkenntnis.

Was bewusst in der Praxis bleibt

Alles, was schwer, zerbrechlich, teuer oder schwer aufzubereiten ist: großes Wahrnehmungs- und Bewegungsequipment, umfangreiche Testkoffer ohne konkreten Diagnostikanlass, Geräte mit Stromanschluss und Kalibrierungsbedarf, Einzelstücke, die in der Praxis parallel gebraucht werden. Was im Wohnzimmer ohnehin steht — Stuhl, Tisch, Küche, Treppe —, nimmst du nicht mit, du planst damit.

Fallspezifische Auswahl statt Bauchgefühl

Kriterien, die schon bei der Terminplanung feststehen

Vier Angaben reichen meist: Diagnose und Leitsymptomatik, Ziel genau dieser Einheit, Alter und Mobilität, Setting vor Ort (Bett, Sessel, Tisch, Angehörige anwesend). Aus dem Ziel folgt das Zusatzmaterial, nicht aus der Diagnose allein — eine Transfer-Einheit nach Schlaganfall braucht anderes Material als eine Einheit zur Alltagsstruktur bei derselben Diagnose.

Vor der Abfahrt: Ziel der Einheit in einem Satz formuliert? Grundset vollständig? Maximal drei Zusatzteile, jedes mit Begründung? Material, das vor Ort bleibt, notiert? Aufbereitungsbedarf nach dem Termin eingeplant?

Wenn sich der Bedarf erst vor Ort zeigt

Das Wohnumfeld ist bei Hausbesuchen nicht Kulisse, sondern Therapiemittel. Zur Pflichtausstattung einer Praxis zählt „Material für Aktivitäten des täglichen Lebens oder zur Herstellung von Alltagshilfen“ (Anlage 5, Ziffer 3.1.7) — der Schritt zum Arbeiten mit vorhandenen Alltagsgegenständen ist deshalb kein Notbehelf, sondern derselbe methodische Zugang unter anderen Bedingungen. Entscheidend ist, dass du die Abweichung dokumentierst und die Bedingungen benennst, unter denen du gearbeitet hast.

Übersicht: Grundset und Zusatzmaterial nach Einsatzbereich

Einsatzbereich Grundset (immer dabei) Typisches Zusatzmaterial
Frühförderung / Pädiatrie Wahrnehmungs- und Spielmaterial, Graphomotorik Material zum Elternanleiten, Zielspiel aus der Praxis
Geriatrie ADL-Material, Ball, Sandsäckchen, Stoppuhr Griffhilfen, Alltagshilfen zur Erprobung
Nachsorge Schlaganfall ADL-Material, Maßband, Dokumentation Material für Transfer- oder Handfunktionsziele
Logopädie neurologisch Handspiegel, Handschuhe, Lichtquelle Material für Schluck- oder Sprechziele der Einheit
Logopädie Kinder Bildkarten, Sprachanlassmaterial Zielspiel zum Lautbestand, Elternmaterial

Wenn das mitgebrachte Material nicht reicht

  1. Ziel der Einheit prüfen, nicht die Methode: Lässt sich dasselbe Ziel mit vorhandenem Alltagsmaterial verfolgen?
  2. Einheit auf den Anteil verlagern, der ohne das fehlende Material trägt — Befundung, Beratung, Angehörigenanleitung, Alltagstransfer.
  3. Vor Ort verbleibendes Übungsmaterial vereinbaren und den Nutzungsrahmen erklären.
  4. Fehlendes Material für den Folgetermin notieren und in der Praxis hinterlegen, statt es aus dem Gedächtnis zu wiederholen.
  5. Abweichung in der Verlaufsdokumentation festhalten.

Was eine gute Einarbeitung für Hausbesuche mitgibt

Der Wechsel von reiner Praxistherapie in eine Stelle mit Hausbesuchsanteil ist ein eigener Einarbeitungsgegenstand: Wo steht das Hausbesuchsmaterial, wer füllt es nach, welches Budget steht dafür zur Verfügung, wie läuft die Aufbereitung nach dem Termin, welche Wege gelten als üblicher Praxisbereich. Der Vertrag setzt hier eine organisatorische Klammer, die sinngemäß lautet: Leistungserbringende, für die die zugelassene Praxis keine eigenen Räume vorhält und die ausschließlich außerhalb der Praxis tätig sind, dürfen eingesetzt werden, sofern sie organisatorisch an die Praxis angebunden sind und die zugelassene Praxis in der Lage ist, deren ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung zu überwachen — eine Möglichkeit unter zwei Bedingungen, keine pauschale Pflicht (SSSST-Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V, gültig ab 01.05.2026). Mehr dazu in unseren Beiträgen zu Einarbeitung und Berufseinstieg und zum Materialbudget nach Therapieschwerpunkt.

FAQ

Gibt es eine Pflicht-Mindestausstattung für Hausbesuche laut Heilmittel-Richtlinie?

Nein. § 11 HeilM-RL regelt den Ort der Leistungserbringung , nicht die Materialausstattung. Die Ausstattungsanforderungen stehen in Anlage 5 zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V; für Hausbesuche formuliert sie in der Ergotherapie ein Kriterium statt einer Liste (sinngemäß: geeignetes und notwendiges Material entsprechend der individuellen Therapieinhalte und -ziele der oder des Versicherten) . Stand: Lesefassung vom 16.03.2026 — prüfe vor Berufung auf die Regelung die aktuelle Fassung.

Muss ich Diagnostikmaterial immer mitnehmen?

Nur bei konkretem Diagnostikanlass. Standardisierte Verfahren setzen die im Manual beschriebenen Durchführungsbedingungen voraus; lassen sich diese in der Wohnung nicht herstellen, ist die Aussagekraft eingeschränkt. Häusliche Beobachtung und Befundung sind dann die tragfähigere Wahl.

Wie gehe ich mit verschmutztem oder beschädigtem Leihmaterial um?

Nach dem Hygieneplan der Praxis. Hygienepläne für therapeutische Praxen regeln Händehygiene, Flächen- und Instrumentenaufbereitung sowie Regelungen für Hausbesuche, Zuständigkeiten und Dokumentation . Praktisch hilft die Vorauswahl: abwischbares Material für die Tasche, textiles und poröses Material eher als Verbleibmaterial beim Patienten.

Wird der Hausbesuch anders vergütet als die Behandlung in der Praxis?

Ja, er ist eine eigene Leistungsposition; die Vergütung steht nicht in der Heilmittel-Richtlinie, sondern in Anlage 2 (Vergütungsvereinbarung) zum jeweiligen Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V — für die Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie zuletzt in einer ab 01.07.2026 gültigen Fassung . Zum Stand dieses Artikels gilt: Beträge und Zuschläge ändern sich regelmäßig, maßgeblich ist die aktuelle Anlage 2.

Fazit

Die Unsicherheit vor dem Hausbesuch löst sich nicht über eine längere Packliste, sondern über eine kürzere Entscheidung: festes Grundset, wenige Zusatzteile, jedes mit Bezug zum Ziel der Einheit. Die vertragliche Vorgabe stützt genau diese Logik — gefordert ist Passung, nicht Vollständigkeit. Ein davon unabhängiges Thema ist die Frage, wann Ärzt:innen einen Hausbesuch überhaupt verordnen; das gehört in einen eigenen Beitrag.

Quellen

melius Redaktion

Fachlich geprüft von Nadja Ehret, Klinische Linguistin & staatlich anerkannte Logopädin