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Fortbildungspunkte nachweisen: Wer die Pflicht trägt und wo der Arbeitgeber wirklich entlastet

Die 60 Fortbildungspunkte in vier Jahren treffen nicht jede Fachkraft gleich — für Angestellte gelten in Ergotherapie und Logopädie unterschiedliche Regeln, und genau da entscheidet sich, wie viel Organisationsarbeit am Ende bei dir landet.

Was bedeutet die Fortbildungspflicht für Ergo- und Logopäd:innen?

Die Fortbildungspflicht im Heilmittelbereich ist keine reine Verbandsangelegenheit und auch kein bundeseinheitliches Berufsgesetz. Sie steht in den Versorgungsverträgen nach § 125 Absatz 1 SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Berufsverbänden — für die Logopädie etwa zwischen dem GKV-Spitzenverband und dbl, dba, dbs und weiteren Verbänden. Die Details stehen jeweils in der Fortbildungs-Anlage des Vertrags. Wer eine Zahl aus einem Fachartikel übernimmt, ohne den eigenen Heilmittelbereich und den eigenen Status zu prüfen, rechnet leicht mit den falschen Punkten.

Wie viele Fortbildungspunkte sind wirklich vorgeschrieben?

In der Ergotherapie gilt laut Anlage 4 zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V: Die Fortbildungsverpflichtung für zugelassene Leistungserbringende oder die fachliche Leitung umfasst 60 FP in einem Betrachtungszeitraum von 4 Jahren, davon möglichst 15 Punkte jährlich.

Eine Übertragung von Punkten in den folgenden Betrachtungszeitraum ist nicht möglich.

Der erste Betrachtungszeitraum begann am 1. Januar 2022 für alle zu diesem Zeitpunkt zugelassenen Leistungserbringenden bzw. tätigen fachlichen Leitungen — der erste Vierjahreszeitraum endete damit Ende 2025, der folgende läuft bis Ende 2029. Wer später zugelassen wurde oder die fachliche Leitung später übernommen hat, hat nach derselben Anlage einen eigenen Startzeitpunkt; Mutterschutz, Eltern- oder Pflegezeit sowie eine Arbeitsunfähigkeit von über drei Monaten unterbrechen den Betrachtungszeitraum (Stand: August 2026).

In der Logopädie liegt die Verpflichtung ebenfalls bei 60 FP in vier Jahren für Zugelassene und fachliche Leitungen; der aktuelle Betrachtungszeitraum begann am 1. Januar 2026 und endet am 31. Dezember 2029, und in diesem Zeitraum sind für Praxisinhaber:innen und fachliche Leitungen 60 Fortbildungspunkte vertraglich verpflichtend, für Therapeut:innen 20 . Ebenfalls neu: Online- und Präsenzfortbildungen werden gleichwertig bepunktet, und die frühere Vorgabe, mindestens die Hälfte der Punkte in Präsenz zu sammeln, entfällt (Stand: August 2026). In der Vertragsübersicht des GKV-Spitzenverbands für die Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie ist die Anlage 4 Fortbildung als gültig ab 01.05.2026 gelistet; der Ergotherapie-Vertrag liegt als Lesefassung nach der Ergänzungsvereinbarung vom 16. März 2026 vor, die Fortbildungs-Anlage 4 dort weiterhin in der über GKV-Spitzenverband und AOK veröffentlichten Fassung mit Dateistand 22. Dezember 2021. Prüfe vor der eigenen Fortbildungsplanung, welche Fassung deiner Anlage 4 aktuell veröffentlicht ist — die Angaben hier geben den Stand August 2026 wieder.

Für angestellte Ergotherapeut:innen sieht die Sache anders aus als für angestellte Logopäd:innen. Der DVE hält in seinen FAQ zur Fortbildungsverpflichtung fest, dass therapeutisch tätige angestellte und freie Mitarbeiter:innen von der Pflicht ausgenommen sind — die Anlage 4 verpflichtet die zugelassene Leistungserbringende allerdings, auf die notwendige Fortbildung aller Leistungserbringenden ihrer oder seiner Praxis zu achten (Stand des DVE-Dokuments: Januar 2022).

FP versus UE — was zählt als anerkannte Fortbildung?

Die Umrechnung ist in beiden Bereichen identisch: Es wird ein Punktesystem genutzt, ein Fortbildungspunkt (FP) entspricht einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten. Entscheidend ist nicht die Dauer, sondern die inhaltliche Zuordnung. Die Fortbildung muss inhaltlich relevant für den jeweiligen Heilmittelbereich sein — insbesondere wenn aktuelle, möglichst evidenzbasierte Erkenntnisse der eigenen Disziplin oder angrenzender Fachgebiete, Inhalte der Heilmittel-Richtlinie oder aktuelle Diagnostik- und Therapieverfahren vermittelt werden. Für Randbereiche gibt es eine Deckelung: Je Betrachtungszeitraum können in Summe bis zu ⅓ der notwendigen Fortbildungspunkte für fachbezogene Kongresse, Fortbildungen zu Praxisabläufen und Praxisorganisation sowie Referenten- und Dozententätigkeiten anerkannt werden.

Wichtig für die Kursauswahl: Ein Anbieter, der Punkte auf dem Flyer ausweist, entscheidet damit nichts abschließend. Der dbl hält fest, dass er keine Fortbildungsveranstaltungen anderer Anbieter zertifiziert und jeder Anbieter selbst entscheiden muss, ob er die von GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden vereinbarten Kriterien berücksichtigt. Die Prüfung, ob ein Kurs im eigenen Heilmittelbereich anrechenbar ist, bleibt damit vor der Anmeldung an dir.

Wer trägt die Verantwortung für den Nachweis?

Was in der Eigenverantwortung der Fachkraft bleibt

Teilnahmebescheinigungen sammeln, das Punktekonto führen, den eigenen Betrachtungszeitraum kennen: Das bleibt bei dir, unabhängig davon, wie gut eine Praxis organisiert ist. Der Nachweis der gesammelten Fortbildungspunkte erfolgt auf Anforderung der kassenseitigen Vertragspartner — und zwar fristgebunden. Wer Zertifikate über Jahre in verschiedenen Mailpostfächern verteilt liegen hat, verliert an genau dieser Stelle Zeit.

Was ein Arbeitgeber übernehmen kann — und was oft nicht

Praxen übernehmen häufig Kosten. Das ist nicht dasselbe wie organisatorische Unterstützung. Kostenerstattung löst die Frage, ob du dir den Kurs leisten kannst — nicht die Frage, ob der Kurs im richtigen Heilmittelbereich bepunktet wird, ob die Bescheinigung die geforderten Angaben enthält und ob du gegen Ende des Betrachtungszeitraums noch Punkte nachholen musst. Diese drei Punkte sind die eigentliche Arbeit. Sie lassen sich in einer Praxis bündeln, weil sie für alle Kolleg:innen gleich sind: eine gepflegte Liste geprüfter Anbieter, ein einheitlicher Ablageort für Zertifikate, ein fester Termin im Jahr, an dem der Punktestand angeschaut wird.

Woran du im Bewerbungsgespräch echte Unterstützung erkennst

Tracking und Erinnerung statt reiner Kostenerstattung

Die Frage „Gibt es ein Fortbildungsbudget?" beantwortet fast jede Praxis mit Ja. Aussagekräftiger sind Fragen, die auf den Ablauf zielen.

Wer führt hier das Punktekonto — jede:r selbst oder gibt es eine gemeinsame Übersicht?

Wird vor der Anmeldung geprüft, ob ein Kurs im eigenen Heilmittelbereich anrechenbar ist?

Wo werden Teilnahmebescheinigungen abgelegt, und wer hat im Anforderungsfall Zugriff?

Gibt es einen festen Zeitpunkt im Jahr, an dem der Fortbildungsstand besprochen wird?

Werden Inhouse-Termine so dokumentiert, dass sie als Nachweis taugen?

Zeit und Budget als zwei getrennte Fragen

Ein Budget ohne Freistellung verschiebt die Fortbildung ins Wochenende, eine Freistellung ohne Budget scheitert an der Kursgebühr. Beides muss zusammenkommen, gerade bei mehrteiligen Zertifikatskursen. Bei melius gehören dazu ein Fortbildungsbudget bis 800 € und fünf bezahlte Tage im Jahr. Wie sich Kostenübernahme im Detail regeln lässt, steht im Beitrag zur Übernahme von Fortbildungskosten; ein Beispiel für Freistellung bei einer mehrmoduligen Zertifizierung findest du im Text zur SI-Zertifizierung.

Fortbildungspunkte im Alltag organisieren — Überblick

Aspekt Eigenverantwortung der Fachkraft Worauf Arbeitgeberunterstützung achten sollte
Auswahl anerkannter Formate Anrechenbarkeit vor der Anmeldung prüfen Geprüfte Anbieterliste je Heilmittelbereich
Nachweise sammeln Zertifikate vollständig aufbewahren Gemeinsamer, dauerhafter Ablageort
Fristen im Punktekonto Eigenen Betrachtungszeitraum kennen Jährlicher Erinnerungstermin
Kostenübernahme Kosten vorab abstimmen Budgethöhe und Verfahren schriftlich
Freistellung/Zeit Termine früh anmelden Bezahlte Fortbildungstage, nicht nur Geld

FAQ

Was passiert, wenn ich die vorgeschriebenen Fortbildungspunkte nicht erreiche?

Das betrifft in erster Linie Zugelassene und fachliche Leitungen. Der DVE weist darauf hin, dass im Vertrag vom Januar 2022 keine Sanktionsmöglichkeit vorgesehen ist und es allenfalls im Rahmen der Überprüfung der therapeutischen Qualität nach § 14 des Vertrags zu Beanstandungen kommen kann. Verbindliche Auskunft zum Einzelfall geben Kasse bzw. zulassende Stelle.

Zählt eine Inhouse-Schulung als Fortbildungspunkt?

Nur, wenn sie die inhaltlichen und formalen Anforderungen der Fortbildungs-Anlage erfüllt. Die Teilnahmebescheinigung muss bestimmte Mindestinhalte umfassen, und der Veranstaltende hat Teilnehmer- und Dozentenlisten zu führen. Ohne diese Dokumentation bleibt der Termin fachlich wertvoll, aber punktetechnisch wirkungslos.

Muss ich die Nachweise selbst archivieren oder macht das der Arbeitgeber?

Die Vorlage schuldet die nachweispflichtige Person. Eine Praxis kann die Ablage organisieren — die Verantwortung dafür, dass im Anforderungsfall alles vollständig vorliegt, verschiebt sich dadurch nicht.

Gelten die Vorgaben in Ergotherapie und Logopädie gleich?

Die Systematik ist ähnlich, die Details unterscheiden sich. Der dbl beschreibt für die Logopädie einen Fortbildungspunkt als Unterrichtseinheit von 45 Minuten und eine Fortbildungsverpflichtung von 60 FP in 4 Jahren , dazu die Vorgabe an die Praxisleitung, dafür Sorge zu tragen, dass die in der Praxis tätigen Logopäd*innen innerhalb von 4 Jahren Fortbildungen im Umfang von 20 Fortbildungspunkten absolvieren . Maßgeblich ist immer die Anlage des Vertrags für den eigenen Heilmittelbereich.

Kann ich Fortbildungsbudget und Fortbildungszeit getrennt vereinbaren?

Ja, und das ist auch sinnvoll: Beide Punkte gehören getrennt in den Arbeitsvertrag oder eine schriftliche Zusatzvereinbarung, weil sie unterschiedliche Probleme lösen.

Fazit

Die häufigste Fehlannahme ist, dass die 60 FP in vier Jahren für alle gelten. Sie gelten für Zugelassene und fachliche Leitungen; für angestellte Logopäd:innen nennt der Vertrag eine eigene, niedrigere Zahl, und in der Ergotherapie sind Angestellte nach DVE-Lesart von der Pflicht ausgenommen, während die Praxis auf die Fortbildung aller achten muss. Wer wechselt, sollte deshalb weniger nach dem Budget fragen als danach, wer Anrechenbarkeit prüft, wo Nachweise liegen und wann jemand an den Punktestand erinnert. Alle hier genannten Vertragsdetails geben den Stand August 2026 wieder; Fassungen und Betrachtungszeiträume ändern sich, eine verbindliche Auskunft geben Kasse, zulassende Stelle oder Berufsverband.

Quellen

melius Redaktion

Fachlich geprüft von Nadja Ehret, Klinische Linguistin & staatlich anerkannte Logopädin