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Fortbildungspflicht Logopädie: Was angestellte Logopäd:innen wirklich nachweisen müssen

In der Logopädie gilt die vertragliche Fortbildungspflicht auch für Angestellte – 20 Fortbildungspunkte in vier Jahren –, während angestellte Ergotherapeut:innen davon ausgenommen sind. Wer die Punkte sammelt, wer sie nachhält und was die Praxisleitung dabei zu tun hat, steht im Versorgungsvertrag.

Wer in einem interdisziplinären Team arbeitet, hört zwei Versionen derselben Regel: Die Kollegin aus der Ergotherapie sagt, Fortbildungspunkte seien Sache der Praxisinhaberin. In der Logopädie stimmt das so nicht. Grund ist nicht Auslegung, sondern Vertragstext: Beide Berufsgruppen haben eigene Verträge nach § 125 Abs. 1 SGB V mit jeweils eigener Anlage 4 – und die unterscheiden sich genau an diesem Punkt.

Zwei Berufsgruppen, zwei Regeln – warum das oft durcheinandergeht

Ergotherapie: Angestellte sind laut DVE ausgenommen

Für die Ergotherapie richtet sich die Fortbildungsverpflichtung an die Zulassungsinhaber:in bzw. die fachliche Leitung: Sie umfasst 60 Fortbildungspunkte in einem Betrachtungszeitraum von 4 Jahren. Therapeutisch tätige angestellte und freie Mitarbeiter:innen sind von der Pflicht ausgenommen; die Anlage 4 legt allerdings fest, dass die zugelassene Leistungserbringende verpflichtet ist, auf die notwendige Fortbildung aller Leistungserbringenden ihrer oder seiner Praxis zu achten (DVE, FAQ zur Fortbildungsverpflichtung nach § 125 SGB V).

Das ist der Satz, der in gemischten Teams die Runde macht – und für die Logopädie nicht gilt.

Logopädie: Angestellte müssen laut dbl 20 Fortbildungspunkte nachweisen

Im Bereich Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie differenziert die Anlage 4 nicht beim Ob, sondern beim Umfang. Der Fortbildungsumfang unterscheidet zwischen zugelassenen Leistungserbringer:innen und fachlicher Leitung auf der einen und angestellten Leistungserbringer:innen auf der anderen Seite; die grundsätzliche Fortbildungspflicht gilt für alle Personen gleichermaßen – auch für Minijobber:innen und Honorarkräfte –, lediglich der Umfang ist unterschiedlich (dbl-Rechtsberatung, forum:logopädie, 01.03.2025).

Konkret: Die Praxisleitung hat dafür Sorge zu tragen, dass die in der Praxis tätigen Logopäd:innen innerhalb von 4 Jahren Fortbildungen absolvieren, zu deren Nachweis 20 Fortbildungspunkte für diese Zeit gesammelt werden müssen (dbl, „Fragen und Antworten zu Ausbildung und Beruf"). Für Zulassungsinhaber:innen und fachliche Leitung bleibt es bei 60 Fortbildungspunkten im vierjährigen Betrachtungszeitraum, davon möglichst 15 jährlich.

Was die 20 Fortbildungspunkte konkret bedeuten

Wie ein Fortbildungspunkt definiert ist

Es wird ein Punktesystem genutzt: Ein Fortbildungspunkt (FP) entspricht einer Unterrichtseinheit (UE) von 45 Minuten. 20 FP sind also rund 15 Zeitstunden anerkennungsfähige Fortbildung über vier Jahre – rechnerisch wenig, praktisch aber nur dann erfüllt, wenn die Inhalte passen. Anerkannt wird eine abgeschlossene Fortbildung im Umfang der tatsächlich abgeleisteten UE, wenn sie inhaltlich auf den jeweiligen Heilmittelbereich ausgerichtet ist. Ein Kurs zur Praxisorganisation oder ein Angebot ohne Teilnahmenachweis fällt damit heraus.

Bei den Vertragsverhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden dba, dbl, dbs und LOGO Deutschland wurde vereinbart, dass Teilnehmende an Online-Fortbildungen künftig die volle Punktzahl erhalten, diese damit Präsenz-Seminaren gleichgestellt sind und die frühere Vorgabe entfällt, mindestens die Hälfte der Punkte in Präsenz zu sammeln (Fachpresse-Meldung, Dezember 2025). Vorher galt für Online-Formate eine längere UE und eine 50-Prozent-Grenze.

Der Vierjahreszeitraum – was gesichert ist und was noch zu prüfen ist

Gesichert ist die Struktur: ein Betrachtungszeitraum von vier Jahren, personenbezogen geführt. Gesichert ist außerdem die Unterbrechungsregel. Der Betrachtungszeitraum wird für Zeiten unterbrochen, in denen sich die zur Fortbildung verpflichtete Person in Mutterschutz oder Elternzeit befindet, ein Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz besteht oder eine Arbeitsunfähigkeit von über drei Monaten vorliegt; die Punkte sind dann für den verbleibenden Zeitraum anteilig zu ermitteln, und die Unterbrechungszeiten sind nachzuweisen (Anlage 4 i. d. F. vom 15.03.2021 zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V für Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie).

Nicht abschließend belegbar sind die konkreten Kalenderjahre. LOGO Deutschland als eine der Vertragsparteien gibt an, dass 2026 ein neuer, vierjähriger Betrachtungszeitraum beginnt, der am 31.12.2029 endet, und dass in diesem Zeitraum 60 Punkte für die fachliche Leitung und 20 Punkte für jede Therapeutin zu erfüllen sind. Die dbl-Themenseite zur Fortbildungspflicht wies zum Abruf dieses Artikels dagegen noch den Betrachtungszeitraum mit Ende 31.12.2025 aus. Maßgeblich ist der Wortlaut der jeweils geltenden Anlage 4 – die Vertragsübersicht der GKV listet sie als „Anlage 4: Fortbildung (gültig ab 01.05.2026)". Wenn du deinen persönlichen Zeitraum bestimmst, gilt der Vertragstext, nicht die Jahreszahl aus einem Blog (Stand: September 2026).

Wer die Pflicht überwacht – und was bei Nichterfüllung droht

Der Nachweis läuft nicht über einen Berufsverband, sondern über den Versorgungsvertrag gegenüber den Krankenkassen. Die Anlage 4 regelt dazu Fortbildungsumfang, Betrachtungszeitraum, inhaltliche Anforderungen, Anforderungen an Dozierende, Teilnahmebescheinigung, Dokumentation und Nachweis. Eine Sekundärquelle beschreibt das Verfahren so, dass Krankenkassen berechtigt sind, Nachweise über besuchte Fortbildungen anzufordern, und diese dann innerhalb eines Monats zu erbringen sind (therakademie.de, Fachanbieter-Blog – keine Normquelle). Vergütungsrechtliche Folgen adressieren die Heilmittelverträge an die Zugelassenen bzw. die fachliche Leitung; belastbare Aussagen zu individuellen Konsequenzen für Angestellte lassen sich daraus nicht ableiten. Praktisch relevant ist deshalb vor allem: Teilnahmebescheinigungen vollständig aufbewahren, damit der Nachweis im Anforderungsfall fristgerecht steht.

Was angestellte Logopäd:innen von ihrem Arbeitgeber erwarten können

Die Praxisleitung ist mit in der Pflicht

Die dbl-Formulierung ist eindeutig: Die Praxisleitung hat dafür Sorge zu tragen, dass die in der Praxis tätigen Logopäd:innen die Fortbildungen absolvieren. Die Pflicht liegt damit doppelt – beim Punktesammeln bei dir, beim Sicherstellen bei der Praxis. Für dich heißt das: Der Stand deiner Punkte ist ein legitimer Tagesordnungspunkt, kein Sonderwunsch.

Zeit und Budget als Unterstützung statt Formsache

Ob eine Praxis die Pflicht mitträgt, zeigt sich weniger an einer Zusage als an drei Dingen: einem geführten Überblick über den Punktestand je Mitarbeiter:in, einer planbaren Freistellung für Fortbildungstage und einer geklärten Kostenfrage. Details zur Kostenübernahme findest du im Beitrag zu Fortbildungskosten in der Therapiepraxis; den berufsgruppenübergreifenden Rahmen behandelt der Artikel zu Fortbildungspunkten und Nachweispflicht.

Vor dem Gespräch klären: Wann hat dein persönlicher Betrachtungszeitraum begonnen?

Wie viele anerkennungsfähige Punkte hast du bereits – und liegen die Bescheinigungen vollständig vor?

Wer in der Praxis führt die Übersicht, und in welcher Form?

Fortbildungspflicht im Vergleich – Ergotherapie und Logopädie

Rolle Punkte in 4 Jahren Quelle
Ergotherapie, angestellt keine eigene Verpflichtung DVE-FAQ
Ergotherapie, Zulassung/fachliche Leitung 60 FP Anlage 4 Ergotherapie
Logopädie, angestellt 20 FP dbl
Logopädie, Zulassung/fachliche Leitung 60 FP dbl/forum:logopädie

FAQ

Muss ich als angestellte Logopädin die Fortbildungspunkte selbst nachweisen oder reicht die Bestätigung der Praxis?

Beides greift ineinander: Die Punkte sind personenbezogen zu sammeln, die Praxisleitung hat laut dbl dafür Sorge zu tragen, dass das geschieht. Die Teilnahmebescheinigungen brauchst du in jedem Fall selbst.

Zählt jede Fortbildung gleichermaßen, oder gibt es Vorgaben zur Anerkennung?

Anerkannt wird, was inhaltlich auf den Heilmittelbereich ausgerichtet ist und den Anforderungen der Anlage 4 an Dozierende, Teilnahmebescheinigung und Dokumentation genügt.

Was passiert, wenn ich die 20 Punkte in 4 Jahren nicht erreiche?

Die Kassen können Nachweise anfordern. Belastbare Aussagen zu individuellen Folgen für Angestellte lassen sich aus den öffentlich zugänglichen Vertragsunterlagen nicht ableiten – frag im Zweifel bei deinem Berufsverband nach.

Gilt die Pflicht auch bei Teilzeit oder Elternzeit anteilig?

Für Mutterschutz, Elternzeit, Beschäftigungsverbot und Arbeitsunfähigkeit über drei Monate sieht die Anlage 4 (Fassung 15.03.2021) eine Unterbrechung und anteilige Ermittlung vor. Für Teilzeit ist eine solche Quotelung dort nicht ausgewiesen.

Wie unterscheidet sich meine Pflicht als Logopädin von der einer angestellten Ergotherapeutin im selben Team?

Sie unterscheidet sich durch den Vertrag: In der Ergotherapie sind Angestellte laut DVE ausgenommen, in der Logopädie gilt die Pflicht auch für Angestellte, nur mit geringerem Umfang.

Fazit

Die Fortbildungspflicht Logopädie trifft dich auch als Angestellte – mit 20 Punkten in vier Jahren und mit einer Praxisleitung, die laut dbl mit in der Verantwortung steht. Was du wissen musst, ist der Beginn deines persönlichen Betrachtungszeitraums, der Stand deiner anerkennungsfähigen Punkte und der Ort, an dem die Bescheinigungen liegen. Weil sich Verträge und Zeiträume ändern, gilt für jede Zahl in diesem Text: Stand September 2026, maßgeblich ist die jeweils geltende Anlage 4.

Quellen

melius Redaktion

Fachlich geprüft von Nadja Ehret, Klinische Linguistin & staatlich anerkannte Logopädin