Blankoverordnung und Diagnosegruppen: Welche Verordnung darf blanko sein?
Ob eine Verordnung blanko behandelt werden darf, entscheidet nicht die Fachrichtung, sondern die Diagnosegruppe — und die maßgebliche Liste steht nicht dort, wo die meisten zuerst suchen.
Was eine Blankoverordnung noch einmal kurz bedeutet
Bei der Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung stellt die ärztliche oder psychotherapeutische Praxis die Diagnose, die Entscheidung über Heilmittel, Therapiefrequenz und Behandlungsdauer liegt anschließend bei der Therapeutin. Der G-BA formuliert das so, dass die Heilmitteltherapeutinnen und -therapeuten entscheiden, welches Heilmittel in welcher Frequenz und wie viele Behandlungseinheiten welcher Dauer angezeigt sind; die Ausgestaltung verhandeln GKV-Spitzenverband und die Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer auf Bundesebene. Was das für Ergotherapie und Logopädie jeweils konkret heißt, steht im Grundlagenartikel zum Unterschied zwischen beiden Fachrichtungen.
Diagnosegruppen im Heilmittelkatalog: Was PS1, PS3 & Co. bedeuten
Wie der Heilmittelkatalog Diagnosegruppen systematisiert
Der Heilmittelkatalog ordnet Diagnosen über ICD-Codes Diagnosegruppen zu und hängt daran die verordnungsfähigen Heilmittel. Die Gruppen bilden also ein Schädigungsbild ab, keine Berufsgruppe.
Wo die Bezeichnungen herkommen und was sie fachlich abbilden
Die PS-Gruppen bündeln psychische Störungsbilder, die SB-Gruppen Schädigungen am Bewegungssystem. SB1 umfasst Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten mit motorisch-funktionellen Schädigungen, PS3 unter anderem wahnhafte und affektive Störungen sowie Abhängigkeitserkrankungen, PS4 dementielle Syndrome. Für die Blankofrage ist allerdings nicht die fachliche Beschreibung der Gruppe entscheidend, sondern allein, ob sie vertraglich für die erweiterte Versorgungsverantwortung geöffnet ist.
Die Liste der blankofähigen Diagnosegruppen steht nicht in der Heilmittel-Richtlinie. § 13a HeilM-RL regelt die Verordnung mit erweiterter Versorgungsverantwortung dem Grundsatz nach , die Ausgestaltung wird zwischen GKV-Spitzenverband und den Spitzenorganisationen verhandelt . Die Zuordnung selbst steht in der Anlage 1 zum Vertrag nach § 125a SGB V — wer nur in Richtlinie und Katalog sucht, findet sie nicht.
Welche Diagnosegruppen eine Blankoverordnung ermöglichen
Zum Start der Versorgungsform am 1. April 2024 haben sich BED, DVE und GKV-Spitzenverband auf zunächst drei Diagnosegruppen gemäß Heilmittelkatalog geeinigt ; der GKV-Spitzenverband veröffentlicht dazu die Anlage 1: Indikationsspezifische Anlage für die Diagnosegruppen PS3, PS4 und SB1 zum Vertrag nach § 125a SGB V. Alle Angaben in diesem Abschnitt geben den Stand Oktober 2026 wieder.
| Diagnosegruppe | Blankofähig? | Grundlage / Besonderheit |
|---|---|---|
| SB1 | ja | In Anlage 1 zum § 125a-Vertrag gelistet |
| PS3 | ja | In Anlage 1 zum § 125a-Vertrag gelistet |
| PS4 | ja | In Anlage 1 zum § 125a-Vertrag gelistet |
| PS1, PS2 und übrige Ergo-Gruppen | nein | Nicht in Anlage 1 enthalten |
| Pädiatrische Versorgung | derzeit nein | |
| Als Ergänzung angekündigt | ||
| Gruppen der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie | keine vergleichbare Liste | Versorgung über Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V |
PS1 taucht in dieser Aufzählung nicht auf — nicht, weil die Gruppe fachlich weniger geeignet wäre, sondern weil sie in der Anlage schlicht nicht steht. Der GKV-Spitzenverband hält auf seiner Informationsseite zur Blankoverordnung im Abschnitt „Umfang und Inhalt der Blankoverordnung" fest, dass zwischen den Vertragspartnern Konsens besteht, bei der Weiterentwicklung des Vertrages nach § 125a SGB V die genannten Diagnosegruppen um die pädiatrische Versorgung zu ergänzen — ein Beschluss ist das noch nicht.
Warum die Fachrichtung dabei nicht die entscheidende Variable ist
Die Frage „Ergo oder Logo?" führt an der Sache vorbei: Auch innerhalb der Ergotherapie sind zwei PS-Gruppen geöffnet und die übrigen nicht. Entscheidend ist die Vertragsebene. Für die Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie listet der GKV-Spitzenverband den Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V in der ab 01.05.2026 gültigen Fassung ; eine der Anlage 1 zum § 125a-Vertrag vergleichbare, indikationsspezifische Diagnosegruppen-Liste ist in der dortigen Dokumentenübersicht nicht aufgeführt (Stand: Oktober 2026) .
Verordnung liegt vor, Diagnosegruppe passt nicht – was jetzt?
- Steht der Vermerk „BLANKOVERORDNUNG" im Feld „Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges"?
- Welche Diagnosegruppe ist eingetragen — SB1, PS3 oder PS4?
- Passen beide Angaben zusammen? Wenn nicht: vor Therapiebeginn klären, nicht nach der ersten Einheit.
Hausbesuch und Therapiebericht bleiben ärztliche Angaben auf der Verordnung — nicht therapeutisch ergänzen.
Fehlt der Vermerk, ist die Verordnung nicht automatisch unbrauchbar — sie ist dann eine konventionelle Verordnung mit den dort vorgegebenen Angaben zu Heilmittel, Menge und Frequenz. Bei der Blankoverordnung bleiben die Felder zu Heilmittel, Anzahl der Behandlungseinheiten und Therapiefrequenz frei. Steht umgekehrt der Vermerk auf einer Verordnung mit einer nicht gelisteten Diagnosegruppe, ist das eine Unstimmigkeit, die vor Behandlungsbeginn in die Rücksprache mit der verordnenden Praxis gehört. Welche Angaben therapeutisch geändert werden dürfen und welche eine neue Unterschrift brauchen, steht in unserem Beitrag zur Verordnungskorrektur; Laufzeiten und Mengensteuerung behandeln wir in den Verordnungsfristen bei der Blankoverordnung.
FAQ
Ist jede Verordnung mit „Blankoverordnung"-Vermerk automatisch gültig?
Nein. Der Vermerk allein genügt nicht — die eingetragene Diagnosegruppe muss zu den vertraglich geöffneten gehören. Verordnungssoftware prüft die Kombination zwar anhand der eingegebenen Diagnosegruppe , die Prüfung beim Annehmen der Verordnung ersetzt das nicht.
Was mache ich, wenn die Diagnosegruppe nicht eindeutig erkennbar ist?
Nicht aus dem ICD-Code herleiten, sondern beim Verordner nachfragen. Die Diagnosegruppe gehört zu den Angaben, die auf dem Muster 13 einzutragen sind, neben ICD-10-Code, Leitsymptomatik und Angabe zum Hausbesuch .
Gilt die Liste der blankofähigen Diagnosegruppen für Ergotherapie und Logopädie gleich?
Nein. Die Liste mit SB1, PS3 und PS4 gehört zum Ergotherapie-Vertrag nach § 125a SGB V. Für die Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie existiert keine entsprechende Diagnosegruppen-Liste.
Wo finde ich die aktuell gültige Fassung?
Die Heilmittel-Richtlinie samt Katalog steht unter g-ba.de/richtlinien/12/, die Verträge und Anlagen nach § 125 und § 125a beim GKV-Spitzenverband. Beide Ebenen ändern sich unabhängig voneinander — der G-BA weist zuletzt Beschlüsse vom 20.08.2026 und ein am 18.06.2026 eingeleitetes Beratungsverfahren aus .
Fazit
Die Unsicherheit an der Rezeption löst sich mit einer einzigen Unterscheidung: Die Heilmittel-Richtlinie sagt, dass es die Blankoverordnung gibt — welche Diagnosegruppen sie ermöglichen, sagt die Anlage zum Vertrag nach § 125a SGB V. Wer PS1 sucht und nicht findet, hat nichts übersehen. Weil die Vertragsebene fortgeschrieben wird, lohnt der Blick auf das Datum der eigenen Praxisunterlagen mindestens so sehr wie der in den Katalog.
Quellen
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL), § 13a „Verordnung mit erweiterter Versorgungsverantwortung von Heilmittelerbringern", Fassung vom 19.05.2011, zuletzt geändert am 15.05.2025 (BAnz AT 04.08.2025 B3): https://www.g-ba.de/richtlinien/12/ (abgerufen 06.10.2026)
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung — Themenseite mit letzten Beschlüssen (20.08.2026; Beratungsverfahren 18.06.2026): https://www.g-ba.de/themen/veranlasste-leistungen/heilmittel/verordnung-heilmittel-vertragsaerzte/ (abgerufen 06.10.2026)
- GKV-Spitzenverband: Die Blankoverordnung in der Ergotherapie, inkl. Vertrag nach § 125a SGB V und Anlage 1 (Indikationsspezifische Anlage für die Diagnosegruppen PS3, PS4 und SB1): https://www.gkv-heilmittel.de/fuer_heilmittelerbringer/blankoverordnung/blankoverordnung.jsp (abgerufen 06.10.2026)
- GKV-Spitzenverband: Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie und deren Vergütung (Entscheidung der Schiedsstelle vom 15.03.2021), einschließlich der Änderungsvereinbarungen bis zum 02.03.2026, Fassung gültig ab 01.05.2026, PDF: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/heilmittel/vertraege_125abs1/sssst/20260501_SSSST_Vertrag_nach_125_Absatz_1_SGB_V.pdf (abgerufen 06.10.2026)
- GKV-Spitzenverband: Vereinbarungen im Bereich Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie — Dokumentenübersicht zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V (dort ausgewiesen: Änderungsvereinbarungen zum Vertrag vom 02.03.2026 und vom 12.02.2026): https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulante_leistungen/heilmittel/125_ssss/125_sssst.jsp (abgerufen 06.10.2026)
- Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg: Ergotherapie — Blankoverordnung ab 1. April möglich (Angaben auf Muster 13): https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/ergotherapie-blankoverordnung-ab-1-april-moeglich (abgerufen 06.10.2026)
- Deutsches Ärzteblatt (2023): Blankoverordnung in der Ergotherapie für drei Diagnosegruppen vereinbart: https://www.aerzteblatt.de/news/blankoverordnung-in-der-ergotherapie-fuer-drei-diagnosegruppen-vereinbart-78daf5f9-4492-4cbc-8ecf-02a593e9d6c8 (abgerufen 06.10.2026)