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Fachliche Leitung in Ergotherapie und Logopädie: Welche Voraussetzungen tatsächlich gelten

Die fachliche Leitung ist eine vertraglich definierte Rolle, die angestellte Therapeut:innen übernehmen können — und ihre Voraussetzungen stehen nicht in Stellenanzeigen, sondern in den Bundesverträgen nach § 125 Absatz 1 SGB V. Entscheidend sind dort Qualifikation und Fortbildungsnachweis, nicht eine kursierende Zahl an Berufsjahren.

Was macht die fachliche Leitung in Ergotherapie und Logopädie eigentlich aus?

Die fachliche Leitung ist keine informelle Senioritätsstufe, sondern eine im Vertrag definierte Funktion. Im Ergotherapie-Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V sind das die Person oder Personen, die von der oder dem zugelassenen Leistungserbringenden mit der fachlichen Leitung der Praxis beauftragt sind und der Arbeitsgemeinschaft gegenüber die berufsrechtliche Qualifikation nachgewiesen haben .

Für angestellte Kolleg:innen ist vor allem eine Konstellation relevant: Ist die oder der zugelassene Leistungserbringende eine juristische Person oder eine Personenvereinigung, muss für die fachliche Leitung der Praxis eine angestellte leistungserbringende Person gegenüber der zuständigen Arbeitsgemeinschaft nach § 124 Absatz 2 SGB V benannt werden.

Dasselbe gilt für eine natürliche Person, die die Qualifikation gemäß Anlage 5 selbst nicht erfüllt — die fachliche Leitung der Praxis muss in jedem Fall gewährleistet sein. Dazu kommt: Die Aufteilung der fachlichen Leitung einer Praxis im Job-Sharing-Verfahren ist möglich und auf zwei Leistungserbringende begrenzt. (Stand: Oktober 2026)

Praktisch heißt das: Jede GmbH-Praxis und jede Praxis mit nicht fachlich qualifizierter Inhaberschaft braucht angestellte Therapeut:innen in dieser Rolle. Sie ist damit ein realer Karriereschritt innerhalb einer bestehenden Praxis — ohne Gründung, ohne eigene Zulassung.

Welche Voraussetzungen sind tatsächlich vorgeschrieben – und wo?

Berufserfahrung: Wie viele Jahre gefordert sind

Hier liegt der häufigste Irrtum. § 124 Absatz 1 SGB V verlangt für zugelassene Leistungserbringer die für die Leistungserbringung erforderliche Ausbildung samt berufsrechtlicher Erlaubnis oder vergleichbarem akademischen Abschluss, eine zweckmäßige Praxisausstattung und die Anerkennung der Verträge nach § 125 Absatz 1 — eine Mindestzahl an Berufsjahren steht dort nicht. Auch die Anknüpfung des Ergotherapie-Vertrags erfolgt über die nachgewiesene berufsrechtliche Qualifikation , nicht über Jahre.

Dass trotzdem Zahlen kursieren, hat nachvollziehbare Gründe. Zum einen gab es vor den heutigen Bundesverträgen ein anderes Regelwerk: § 124 Absatz 6 Satz 6 SGB V regelt, dass die Zulassungsempfehlungen des GKV-Spitzenverbandes nur bis zum Inkrafttreten des Vertrages nach § 125 Absatz 1 SGB V oder bis zur Entscheidung der Schiedsstelle fortgelten. Wer eine Jahreszahl aus einem älteren Landesvertrag oder einer Zulassungsempfehlung im Kopf hat, zitiert also möglicherweise ein abgelöstes Dokument.

Zum anderen gibt es im Logopädie-Bereich sehr wohl eine Zweijahresgrenze — nur an anderer Stelle: Dozierende von Fortbildungen müssen die in Anlage 5 aufgeführten personellen Zulassungsvoraussetzungen und eine mindestens zweijährige vollzeitige therapeutische Berufserfahrung mitbringen . Das betrifft Fortbildungsleitungen, nicht die fachliche Leitung einer Praxis.

Fortbildungspunkte und -stunden: Was zählt, was nicht

Der nachweispflichtige Teil der Rolle ist die Fortbildung. Für Ergotherapie gilt: Die Fortbildungsverpflichtung für die oder den zugelassenen Leistungserbringenden oder die fachliche Leitung umfasst 60 FP in einem Betrachtungszeitraum von 4 Jahren, davon möglichst 15 Punkte jährlich.

Eine Übertragung von Fortbildungspunkten auf einen folgenden Betrachtungszeitraum ist nicht möglich.

Wichtig für den Einstieg in die Rolle: Bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit als fachliche Leitung beginnt der Betrachtungszeitraum mit dem Beginn dieser Tätigkeit. Du startest also nicht mit einem Punktedefizit.

Fortbildungen aus der Zeit vor der Rolle sind nicht automatisch verloren: Nach Anlage 4 des Ergotherapie-Vertrags werden Fortbildungen mit bis zu einem Drittel der notwendigen Fortbildungspunkte angerechnet, die bis zu einem Jahr vorher durchgeführt wurden .

Nicht alles zählt. Den inhaltlichen Anforderungen genügen insbesondere nicht: Selbststudium — auch in elektronischer Form, etwa Webcasts oder Lernsoftware — ohne Interaktionsmöglichkeit und ohne Teilnahmenachweis, IT- und EDV-Fortbildungen sowie praxisinterne Fortbildungen, sofern keine externe Dozentin oder kein externer Dozent beteiligt ist. Die Grundlagen der Nachweisführung behandeln wir ausführlich im Beitrag zu Fortbildungspunkten und Nachweispflicht.

Unterschiede zwischen Ergotherapie und Logopädie

Beim Umfang gibt es keinen: Für Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie gilt, dass die für zugelassene Leistungserbringer und die fachliche Leitung geltende Fortbildungsverpflichtung 60 FP im Betrachtungszeitraum umfasst , bei einem Betrachtungszeitraum von 4 Jahren . Die Darstellung im dbl-Fachmagazin forum:logopädie gibt das deckungsgleich wieder — 60 Fortbildungspunkte im vierjährigen Betrachtungszeitraum, davon möglichst 15 jährlich . Rahmenvertrag und Verbandsdarstellung weichen an diesem Punkt also nicht voneinander ab.

Der Unterschied liegt im Verhältnis zur angestellten Tätigkeit ohne Leitungsfunktion: Im Logopädie-Vertrag trägt der zugelassene Leistungserbringer dafür Sorge, dass bei ihm tätige Leistungserbringer Fortbildungen im Umfang von mindestens 20 FP im Betrachtungszeitraum absolvieren . Die logopädiespezifische Pflicht für Angestellte haben wir im Beitrag zur Fortbildungspflicht für angestellte Logopäd:innen aufgeschlüsselt.

Ein Hinweis zur Aktualität: Zum Logopädie-Vertrag existiert eine Änderungsvereinbarung vom 02.03.2026 , die unter anderem Änderungen der Anlage 4 – Fortbildung und die möglichst gleichmäßige Aufteilung der fachlichen Leitung betrifft. Vor einer Bewerbung lohnt der Blick in die jeweils aktuelle Fassung beim GKV-Spitzenverband.

Fachliche Leitung vs. Praxisleitung: zwei Rollen, die oft verwechselt werden

Die fachliche Leitung ist eine zulassungsrechtliche Funktion gegenüber der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen; sie wird benannt und muss nachweisbar qualifiziert sein. Die Praxisleitung ist eine betriebliche Funktion: Dienstplan, Personal, Organisation. Beide können in einer Person zusammenfallen, müssen es aber nicht. Die Verantwortung für die Zulassung bleibt unabhängig davon beim Träger: Der zugelassene Leistungserbringende trägt die Verantwortung für die Erfüllung der mit der Zulassung einhergehenden Verpflichtung.

Voraussetzungen im Überblick

Kriterium Ergotherapie Logopädie (SSSST)
Berufsqualifikation Berufserlaubnis oder Studienabschluss (Anlage 5) Qualifikation nach Anlage 5
Mindestberufsjahre im Bundesvertrag nicht vereinbart im Bundesvertrag nicht vereinbart
Fortbildung 60 FP in 4 Jahren 60 FP in 4 Jahren
Benennung gegenüber der ARGE gegenüber der ARGE
Job-Sharing auf 2 Personen begrenzt Aufteilung vorgesehen

Fundstellen: Ergotherapie-Vertrag § 125 Abs. 1 SGB V und Anlagen 4/5; Logopädie-Vertrag i. d. F. der Schiedsstellenentscheidung vom 15.03.2021 und Anlage 4 (Stand: Oktober 2026, siehe Quellen).

Wie du deine eigene Qualifikation einschätzt

Fortbildungen, die auf die fachliche Leitung einzahlen

Anrechnungsfähig sind fachlich einschlägige Inhalte. Im Logopädie-Vertrag ist das daran festgemacht, dass aktuelle, möglichst evidenzbasierte Erkenntnisse der eigenen Disziplin oder aus angrenzenden Fachgebieten mit Bezug zum Heilmittelbereich vermittelt werden . Methodenkurse aus dem etablierten Kanon — etwa Sensorische Integration, Castillo Morales, Bobath, Affolter oder PROMPT — erfüllen das inhaltlich in der Regel; ausschlaggebend bleibt die Anerkennung durch den Anbieter und der Teilnahmenachweis.

Wenn die Stundenzahl noch nicht reicht: Wege dorthin

Sichte deine Teilnahmebescheinigungen der letzten vier Jahre und rechne in FP um — ein FP entspricht einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten.

Sortiere aus, was nach Anlage 4 nicht zählt (Selbststudium ohne Nachweis, EDV, praxisinterne Formate ohne externe Dozierende).

Prüfe, ob Fortbildungen aus dem letzten Jahr vor einem möglichen Rollenbeginn anrechenbar sind.

Kläre vor der Zusage, wer dich wann gegenüber der ARGE benennt.

Fehlende Punkte sind kein Ausschlussgrund für ein Gespräch: Da der Betrachtungszeitraum erst mit der Tätigkeit beginnt, ist die Frage eher, wie du die nächsten vier Jahre planst. Wie sich das in längerfristige Wege einordnet, zeigt der Beitrag zu Spezialisierung und Zusatzqualifikation.

Was eine Stellenanzeige „fachliche Leitung gesucht" wirklich bedeutet

Steht in einer Anzeige „mindestens drei Jahre Berufserfahrung", ist das ein Wunsch des Arbeitgebers, kein vertragliches Erfordernis. Sinnvolle Rückfragen im Gespräch: Für welche Praxis bzw. welchen Standort soll die Benennung erfolgen? Ist Job-Sharing geplant? Läuft bereits ein Betrachtungszeitraum, oder beginnt er mit dir? Wer die Antworten kennt, kann die Rolle realistisch einschätzen.

FAQ

Kann ich fachliche Leitung werden, ohne Praxisinhaberin zu sein?

Ja. Bei juristischen Personen und Personenvereinigungen ist gerade eine angestellte leistungserbringende Person gegenüber der Arbeitsgemeinschaft zu benennen.

Zählen Fortbildungen aus der Zeit vor der Rolle mit?

Teilweise: Anrechenbar sind bis zu ein Drittel der notwendigen Punkte aus Fortbildungen, die bis zu einem Jahr vorher durchgeführt wurden (Ergotherapie, Stand: Oktober 2026).

Was passiert bei Elternzeit oder langer Krankheit?

Der Betrachtungszeitraum wird für Zeiten in Mutterschutz, Eltern- oder Pflegezeit sowie bei einer Arbeitsunfähigkeit von über drei Monaten unterbrochen ; die Punkte werden für den verbleibenden Zeitraum anteilig ermittelt .

Brauche ich eine bestimmte Anzahl an Berufsjahren?

In den Bundesverträgen ist für die fachliche Leitung keine Mindestzahl an Berufsjahren vereinbart. § 124 Absatz 1 SGB V nennt Ausbildung und Berufserlaubnis, Praxisausstattung und Vertragsanerkennung — keine Jahresangabe.

Fazit

Die Voraussetzungen für die fachliche Leitung sind enger definiert und gleichzeitig niedriger, als das Praxis-Hörensagen vermuten lässt: Qualifikation nach Anlage 5, Benennung gegenüber der ARGE, 60 Fortbildungspunkte in vier Jahren. Wer das prüft, statt auf Jahreszahlen zu vertrauen, kann die eigene Eignung belastbar einschätzen. Da Verträge und Anlagen fortgeschrieben werden — zuletzt per Änderungsvereinbarung im Logopädie-Bereich —, gehört der Blick in die aktuelle Fassung zur Vorbereitung dazu. Dies ist keine verbindliche Rechts- oder Abrechnungsauskunft.

Quellen

melius Redaktion

Fachlich geprüft von Nadja Ehret, Klinische Linguistin & staatlich anerkannte Logopädin