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Arbeitsvertrag und Arbeitszeitmodelle im Berufseinstieg: Wenn der Takt den Vertrag überholt

Ob ein zugesagtes Teilzeit- oder Vollzeitmodell im Praxisalltag hält, entscheidet sich selten am Stundenumfang im Vertrag, sondern an Taktung, indirekter Zeit und Ausfallregelung. Dieser Text ordnet die Rechtslage zum Stand August 2026 ein und zeigt, welche Punkte sich vor der Unterschrift zu klären lohnen.

Beim Berufseinstieg in Ergotherapie und Logopädie wird über das Gehalt am ausführlichsten gesprochen — belastbar wird ein Arbeitsverhältnis aber an anderer Stelle: an der Frage, wie 30 oder 39 vereinbarte Wochenstunden in ein Terminraster übersetzt werden, das aus Behandlungszeiten, Dokumentation, Berichten und Ausfällen besteht. Je früher diese Übersetzung im Gespräch auftaucht, desto seltener wird später über ein Modell verhandelt, das nie genau beschrieben war.

Was im Vertrag geregelt wird — und was oft nur ungefähr dasteht

Das Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeber, die wesentlichen Vertragsbedingungen zu dokumentieren; § 2 NachwG enthält dafür einen umfangreichen Katalog, der bei Vertragsbeginn auszuhändigen ist . Zur Form: Seit dem 1. Januar 2025 können die wesentlichen Vertragsbedingungen im Sinne des § 2 NachwG in Textform (§ 126b BGB) abgefasst und elektronisch übermittelt werden — Grundlage ist das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz, verkündet am 29. Oktober im Bundesgesetzblatt (BGBl. I, Nr. 323) . Die E-Mail mit dem Vertrag ist also kein Formfehler. Wichtig für dich: Das Dokument muss zugänglich, speicherbar und ausdruckbar sein, der Arbeitgeber muss zu einem Empfangsnachweis auffordern, und auf dein Verlangen ist die Niederschrift unverzüglich in schriftlicher Form zu erteilen. Für Befristungen bleibt es dabei: Befristete Arbeitsverträge erfordern weiterhin die Schriftform nach § 14 Abs. 4 TzBfG (Stand: August 2026).

Der Katalog sagt allerdings nichts darüber, wie präzise formuliert wird. Genau dort entstehen die Reibungen des ersten Berufsjahres.

Vertragspunkt Eher konkret Eher auslegungsbedürftig
Umfang „30 Stunden, Mo–Do" „Teilzeit nach Absprache"
Lage Feste Rahmenzeiten, Planungsvorlauf „nach betrieblichem Bedarf"
Mehrarbeit Arbeitszeitkonto mit Ausgleichszeitraum „mit dem Gehalt abgegolten"
Indirekte Zeit Als Arbeitszeit im Plan hinterlegt Nicht erwähnt
Terminausfälle Geregelte Nutzung der Lücke Nicht erwähnt

Die rechte Spalte ist kein Vorwurf und keine Aussage über Wirksamkeit. Viele Praxen regeln diese Punkte im Alltag verlässlich, ohne sie im Vertrag auszuformulieren — im Gespräch lassen sie sich trotzdem leicht ansprechen.

Behandlungszeit ist keine Arbeitszeit

Die Regelbehandlungszeiten der Heilmittelpositionen sind Leistungsgrößen aus den Verträgen nach § 125 SGB V, keine arbeitsrechtlichen Kategorien. Sie bestimmen, was abgerechnet werden kann — nicht, wie lange du für einen Termin tatsächlich gebunden bist. Zwischen beidem liegt die indirekte Zeit: Verlaufsdokumentation, Therapieberichte, Elterngespräche, Rücksprachen mit Verordnenden, Materialvorbereitung, Wegezeiten bei Hausbesuchen.

Das lässt sich vor der Unterschrift überschlagen. Wer bei 30 Vertragsstunden 30 Termine à 60 Minuten im Kalender stehen hat, hat rechnerisch null Minuten für alles andere. Aufschlussreicher als die Frage „Wie viele Patient:innen pro Tag?" ist deshalb: Wie viele der vereinbarten Wochenstunden sind als Behandlungszeit verplant, und wie ist der Rest im Wochenablauf eingeplant?

Dass Vor- und Nachbereitung eine kalkulierbare Größe ist, zeigt die Blankoverordnung in der Ergotherapie: Nach dem Vertrag nach § 125a SGB V wird in Zeitintervallen à 15 Minuten abgegeben, die Therapiezeit pro Behandlungstermin beträgt mindestens 30 und höchstens 180 Minuten, und für Vor- und Nachbereitung sowie Verlaufsdokumentation kann pauschal ein Zeitintervall angesetzt werden (Vertrag gültig ab 01.04.2024; Stand: August 2026).

Dass sich diese Rahmenbedingungen bewegen, zeigt schon die Vertragslage selbst: Für die Ergotherapie ist der Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Ergotherapie und deren Vergütung ab 01.04.2026 gültig , für die Blankoverordnung gilt eine Vergütungsanlage ab 01.07.2026 . Verbindliche Abrechnungsauskunft ist das hier nicht — prüf im Zweifel die jeweils aktuelle Fassung beim GKV-Spitzenverband.

Wenn der Umfang variabel bleibt: § 12 TzBfG

Verträge, die den Stundenumfang offenlassen und ihn an den Patientenanfall koppeln, sind Arbeit auf Abruf. Die Vereinbarung muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen; ist die wöchentliche Arbeitszeit nicht festgelegt, gilt eine Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart, und ohne festgelegte tägliche Arbeitszeit hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen. Für den Korridor gilt: Bei vereinbarter Mindestarbeitszeit darf nur bis zu 25 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit zusätzlich abgerufen werden, bei vereinbarter Höchstarbeitszeit nur bis zu 20 Prozent weniger. Maßgeblich ist die Fassung aufgrund des Gesetzes vom 20.07.2022 (BGBl. I S. 1174), in Kraft getreten am 01.08.2022 (Stand: August 2026).

Praktisch relevant ist die Schutzrichtung: Ohne festgelegte Wochenstundenzahl greift die gesetzliche Fiktion — nicht der Durchschnitt der Stunden, die faktisch abgerufen wurden.

Fragen, die sich im Gespräch lohnen:

Wie viele der vereinbarten Wochenstunden sind als Behandlungszeit verplant?

Wie sind Dokumentation, Berichte und Elterngespräche im Wochenablauf eingeplant?

Wie wird mit einem kurzfristig abgesagten Termin umgegangen?

Wie werden Mehr- und Minderstunden ausgeglichen?

FAQ

Muss mein Arbeitsvertrag als Ergotherapeut:in oder Logopäd:in auf Papier unterschrieben sein?

Für den Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen nicht mehr zwingend: Seit dem BEG IV können diese Bedingungen in Textform elektronisch übermittelt werden, solange sie zugänglich, speicherbar und ausdruckbar sind.

Du kannst die wesentlichen Arbeitsbedingungen aber weiterhin schriftlich einfordern. Befristungen brauchen nach wie vor Schriftform.

Zählt Dokumentationszeit als Arbeitszeit?

Die Regelbehandlungszeit aus den Heilmittelverträgen beantwortet das nicht — sie ist eine Leistungs-, keine arbeitsrechtliche Größe. Praktisch relevant ist, wie indirekte Zeit im Ablauf eingeplant ist — als Puffer zwischen den Terminen, als eigener Block oder in anderer Form. Das lässt sich im Gespräch klären; eine verbindliche arbeitsrechtliche Auskunft ersetzt dieser Artikel nicht.

Im Vertragsentwurf steht keine Wochenstundenzahl. Ist das ein Problem?

Bei Arbeit auf Abruf greift dann die gesetzliche Fiktion von 20 Stunden . Wer faktisch mehr arbeiten will, sollte den Umfang ausdrücklich festlegen lassen.

Woran erkenne ich im Vorstellungsgespräch, ob eine Taktung realistisch ist?

Wenn auf die Frage nach indirekter Zeit etwas Konkretes kommt — ein Zeitpuffer zwischen den Terminen, ein fester Block im Wochenplan oder eine andere benannte Lösung. Wie das organisiert ist, unterscheidet sich von Praxis zu Praxis; aussagekräftig ist, dass es beschrieben werden kann.

Fazit

Für die Einschätzung eines Arbeitszeitmodells helfen drei Fragen: Wie bestimmt sind Umfang und Lage im Vertrag, wie ist indirekte Zeit im Ablauf eingeplant, und wie werden Mehr- und Minderstunden ausgeglichen? Praxen lösen das unterschiedlich — mit Puffern zwischen den Terminen, festen Blöcken oder Zeitkonten. Wo eine der Fragen offenbleibt, lohnt sich Nachfragen, weil sich Zusage und Alltag leichter abgleichen lassen, wenn beides benannt ist. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind zugänglich und nachprüfbar — sie im Gespräch zu benennen, ist kein Misstrauen, sondern Berufseinstieg mit klaren Größen.

Quellen

melius Redaktion

Fachlich geprüft von Nadja Ehret, Klinische Linguistin & staatlich anerkannte Logopädin