Praxisausstattung nach Therapieschwerpunkt: Material, Mindestanforderungen und woran du ein echtes Budget erkennst
Ob eine Praxis wirklich für Pädiatrie/SI, Handtherapie oder neurologische Reha ausgestattet ist, zeigt sich weniger am Regalinhalt als daran, ob hinter der Beschaffung ein planbares Budget steht. Diese Übersicht sortiert die drei Materialprofile und benennt die Fragen, mit denen du das im Bewerbungsgespräch prüfen kannst.
Was diese Übersicht leistet – und was sie nicht ersetzt
Das hier ist kein Beschaffungskatalog und keine Kaufempfehlung. Es geht um den Abgleich dreier Ebenen: Was verlangt der Zulassungsrahmen? Was braucht ein Schwerpunkt fachlich? Und über welchen Weg kommt Material in die Praxis – geplant oder ad hoc?
Der regulatorische Teil ist schnell erzählt, weil er wenig hergibt. § 124 SGB V verlangt von Leistungserbringern eine Praxisausstattung, die eine zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung gewährleistet – konkretisiert wird das für die Ergotherapie in Anlage 5 (Zulassungsvoraussetzungen) zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V, in der Lesefassung nach der Ergänzungsvereinbarung vom 16.03.2026 . Der Vertrag ist zum 01.01.2022 in Kraft getreten; die Zulassungsempfehlungen nach § 124 Abs. 4 SGB V in der Fassung vom 26.11.2018 galten nach § 124 Abs. 6 Satz 6 SGB V nur bis zu diesem Inkrafttreten fort. Zum Stand dieses Artikels (September 2026) ist die Lesefassung vom 16.03.2026 die aktuelle. Vertrag und Anlagen werden laufend durch Ergänzungsvereinbarungen fortgeschrieben – prüfe vor konkreten Schritten die Vertragsseite des GKV-Spitzenverbands auf eine neuere Lesefassung.
Die Heilmittel-Richtlinie hilft hier nicht weiter: Sie regelt die Verordnung von Heilmitteln durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte , nicht die Materialausstattung der Praxis.
Grundausstattung: Was in jeder Ergotherapie-Praxis vorhanden sein sollte
Der Zulassungsrahmen für Ergotherapie besteht aus zwei Teilen: räumlichen Mindestvoraussetzungen und einer Pflichtausstattung. Eine ergotherapeutische Praxis braucht insgesamt mindestens eine Therapiefläche von 20 m².
Für jede Leistungserbringende oder jeden Leistungserbringenden ist ein Therapieraum von mindestens 12 m² erforderlich – das gilt nicht, wenn sich die Therapiezeiten in den Praxisräumen nicht überschneiden.
Alle Räume dürfen einen Richtwert von 2,40 m Deckenhöhe – lichte Höhe – nicht unterschreiten. Dazu kommt die Pflichtausstattung nach Ziffer 3.1: unter anderem Therapiematte oder -liege, adaptierbarer Arbeitstisch und Arbeitsstuhl, Tisch für Handwerk, Spiegel sowie Therapeutisches Material für alle Altersstufen, Material für Aktivitäten des täglichen Lebens oder zur Herstellung von Alltagshilfen, Therapiematerial für Wahrnehmungstraining, Psychomotorisches Übungsmaterial, Graphomotorisches Übungsmaterial (Stand: September 2026).
Die Pflichtausstattung endet bei Materialkategorien; eine schwerpunktspezifische Liste steht dort nicht. Der Berichtsbogen für ergotherapeutische Praxen in Baden-Württemberg verlangt als Antragsanlage eine Aufstellung der vorhandenen Geräte und Einrichtungsgegenstände (Stand: 14.11.2023) – eine schwerpunktspezifische Ausstattungsvorgabe folgt daraus nicht.
Praktische Konsequenz: Eine Praxis kann alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und für deinen Schwerpunkt trotzdem unterausgestattet sein.
Was unabhängig vom Schwerpunkt vorhanden sein sollte, ergibt sich also nicht aus dem Regelwerk, sondern aus der Arbeit: standardisierte Befundinstrumente inklusive gültiger Testprotokolle und Verbrauchsbögen, Goniometer, Alltagsmaterial für Selbstversorgung und Haushaltstraining, ADL-Hilfsmittel zum Erproben, höhenverstellbare Arbeitsflächen, Dokumentations- und Beratungsmaterial für Angehörige. Der kritische Punkt sind die Verbrauchsteile: Testprotokolle sind lizenzpflichtig und werden aufgebraucht. Wer sie kopiert, arbeitet nicht mehr normbezogen.
Materialprofile nach Therapieschwerpunkt
Pädiatrie / Sensorische Integration
SI nach Ayres ist der materialintensivste Schwerpunkt, und zwar überwiegend in der Raumausstattung: Deckenaufhängung mit geprüfter Traglast, Therapieschaukeln in mehreren Varianten (Plattform, Netz, Reifen), Rollbrett und Rollbrettrampe, Klettermöglichkeit, Matten und Fallschutz. Dazu kommt das taktil-propriozeptive Kleinmaterial: Bohnenbad oder Sensi-Wanne, Tastbretter, Bürsten, Gewichtsdecken und -westen, Therapiekreisel, Balancebretter.
Zwei Aspekte werden bei der Budgetplanung regelmäßig unterschätzt. Erstens die Aufhängung: Sie ist eine bauliche Investition, keine Anschaffung – inklusive dokumentierter Prüfung. Zweitens der Verschleiß: Bohnenbäder, Bürsten und alles, was in den Mund kommen kann, sind Verbrauchsmaterial mit Hygieneaufwand, nicht Inventar.
Für die Befunderhebung ist der Testbestand entscheidender als das Spielmaterial. Wer motorische und sensorische Verarbeitung standardisiert erfassen soll, braucht aktuelle Testauflagen und nachbestellbare Protokollbögen.
Handtherapie
Handtherapie kippt das Verhältnis: wenig Raum, viel Messtechnik und Verbrauchsmaterial. Für den Befund heißt das Dynamometer und Pinchmeter, Fingergoniometer, Monofilamente zur Sensibilitätsprüfung, Instrumente zur Zwei-Punkt-Diskrimination, Maßband für Umfangsmessung sowie standardisierte Handfunktionstests mit ihren Originalmaterialien.
Für die Behandlung: thermoplastisches Schienenmaterial in verschiedenen Stärken und Perforationsgraden, Wasserbad, Heißluftgerät, Schneidwerkzeug, Klettverschlüsse, Polstermaterial, Riemen, Gelpolster, Kompressionsmaterial, Therapieknete in abgestuften Widerständen, Griff- und Trainingsgeräte, Narbenpflegematerial.
Genau hier entscheidet sich, ob ein Budget existiert. Schienenmaterial ist reines Verbrauchsmaterial und in der Regel nicht als Einzelposition über die Verordnung refinanziert – wer Schienen versorgt, verbraucht planbar Material pro Fall. Fehlt die Nachbestelllogik, endet das bei privat gekauften Plattenresten. Wichtig ist außerdem die Kalibrierung der Messgeräte: Ein Dynamometer ohne Prüfung liefert Zahlen, keine Werte.
Wer prüfen will, wie ernst eine Praxis den Schwerpunkt nimmt, kann auf Zertifizierungen schauen. Die Zertifizierung als „Handtherapeut:in DAHTH" und die Rezertifizierung nach 10 Jahren sind Voraussetzung für das ECHT (European Certified Handtherapist). Die Zertifizierung sagt allerdings nichts über die Ausstattung aus. Genauso aussagekräftig für den Schwerpunkt ist, ob die Praxis regelmäßig postoperative Nachbehandlungen versorgt und Schienen selbst herstellt – danach kannst du im Gespräch direkt fragen.
Neurologische Rehabilitation
Neuro-Reha braucht Fläche und Alltag. Zentral sind Transfer- und Lagerungsmaterial, eine höhenverstellbare Therapieliege, Rollstuhl und Rollator zum Erproben, Therapiebank, Spiegel, Arm- und Handlagerungsschienen sowie eine nutzbare Therapieküche für alltagsorientiertes Arbeiten im Sinne von Affolter und Bobath.
Dazu kommt spezifisches Material: Spiegeltherapiebox, Material für Sensibilitäts- und Stereognosietraining, Gewichtsmanschetten, Therapiehandschuhe, standardisierte Assessments zu Arm- und Handfunktion, Neglect-Screening-Material, Hilfsmittel zur Erprobung der Selbstversorgung sowie Material für Kompensationsstrategien im häuslichen Umfeld.
Der schwierigste Posten ist das, was nicht in der Praxis steht: Hausbesuche und Alltagstransfer brauchen mobile Sets. Ein Koffer, der jedes Mal neu zusammengesucht wird, kostet mehr Zeit als jede Anschaffung spart.
Drei Profile im Vergleich
| Schwerpunkt | Materialschwerpunkt | Größter Budgetposten |
|---|---|---|
| Pädiatrie / SI | Raumausstattung, Aufhängung, taktiles Material | Bauliche Investition plus Verschleiß |
| Handtherapie | Messtechnik und Schienenmaterial | Laufendes Verbrauchsmaterial |
| Neurologische Reha | Alltagsumgebung, Transfer, Assessments | Therapieküche und mobile Sets |
Vom Materialwunsch zum Budget: woran du ein System erkennst
Ein Materialbudget ist kein Betrag, sondern ein Verfahren. Erkennbar wird es an fünf Punkten: Es gibt eine bezifferte Summe für einen definierten Zeitraum. Es ist geklärt, bis zu welcher Höhe ohne Rückfrage bestellt wird. Es existiert ein Bestellweg, der nicht über Privatkonten läuft. Verbrauchsmaterial und Investition sind getrennt geplant. Und es gibt eine Inventarliste, aus der hervorgeht, was vorhanden, geprüft und wann zuletzt ersetzt worden ist.
Fehlt dieses Verfahren, verschiebt sich der Aufwand still auf die Behandlung: Material wird ersetzt durch Improvisation, Testprotokolle werden gestreckt, Schienen werden aus Resten gebaut. Das ist fachlich der eigentliche Schaden – nicht der Betrag.
Fragen, die im Bewerbungsgespräch konkret beantwortbar sein sollten:
Gibt es ein festes Materialbudget, und für welchen Zeitraum ist es bemessen?
Wer entscheidet über Anschaffungen, und ab welcher Höhe braucht es eine Freigabe?
Wie läuft eine Nachbestellung von Verbrauchsmaterial – Bestellweg, Vorlaufzeit, Ansprechperson?
Existiert eine Inventarliste, und wann wurden Messgeräte zuletzt geprüft oder kalibriert?
Wie werden Testverfahren aktuell gehalten und Protokollbögen nachbeschafft?
Gibt es ein mobiles Set für Hausbesuche, und wer bestückt es?
Praktisch lässt sich das im Hospitationstermin schneller klären als im Gespräch: Bitte darum, den Raum deines Schwerpunkts zu sehen und dir zeigen zu lassen, wo Verbrauchsmaterial gelagert wird. Ein sortiertes Lager mit Nachbestellliste sagt mehr als jede Zusage.
FAQ
Muss eine Praxis für Sensorische Integration eine Deckenaufhängung haben?
Vorgeschrieben ist sie nicht – Anlage 5 zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V regelt Räume, Raumhöhe und eine allgemein gehaltene Pflichtausstattung (Stand: September 2026). Fachlich ist eine geprüfte Aufhängung für SI-Arbeit aber die Grundlage; ohne sie ist der Schwerpunkt eingeschränkt umsetzbar.
Wie groß muss eine Ergotherapiepraxis mindestens sein?
Insgesamt mindestens 20 m² Therapiefläche , je Leistungserbringender ein Therapieraum von mindestens 12 m², sofern sich die Therapiezeiten überschneiden – nach Anlage 5 zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V für Ergotherapie, Lesefassung nach der Ergänzungsvereinbarung vom 16.03.2026 (Stand: September 2026). Verbindliche Auskunft gibt die zuständige Zulassungsstelle.
Ist Schienenmaterial über die Verordnung abgedeckt?
Die Vergütungsregelungen ergeben sich aus dem Vertrag nach § 125 SGB V und den Preisvereinbarungen; sie ändern sich regelmäßig. Kläre das für deine Praxis anhand der aktuellen Vertragsunterlagen – eine verbindliche Abrechnungsauskunft ist das hier nicht.
Woran erkenne ich im Bewerbungsgespräch, dass Material ad hoc beschafft wird?
An unklaren Antworten auf klare Fragen: kein bezifferter Rahmen, keine Ansprechperson für Bestellungen, keine Inventarliste. Ein weiteres Signal ist, wenn Kolleg:innen im Hospitationstermin von Auslage und späterer Erstattung erzählen.
Zählt eine Zertifizierung als Beleg für gute Ausstattung?
Nur teilweise. Die Zertifizierung und Rezertifizierung „Handtherapeut:in DAHTH" setzt an Qualifikation und Fortbildung an, nicht an der Materialliste – sie ist ein Indiz für einen ernsthaft betriebenen Schwerpunkt, kein Ausstattungsnachweis.
Fazit
Die Zulassungsvorgaben sichern einen räumlichen Mindeststandard, mehr nicht. Ob dein Schwerpunkt tragfähig ausgestattet ist, entscheidet sich unterhalb dieser Schwelle – bei Testprotokollen, Schienenmaterial, geprüften Messgeräten und mobilen Sets. Frag deshalb nicht, was vorhanden ist, sondern wie nachbeschafft wird. Die Antwort darauf beschreibt den Arbeitsalltag präziser als jede Ausstattungsliste.
Quellen
- Sozialgesetzbuch V, § 124 SGB V (Zulassung), u. a. Anforderung einer Praxisausstattung, die eine zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung gewährleistet. https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/124.html
- Anlage 5 (Zulassungsvoraussetzungen) zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Ergotherapie und deren Vergütung, Lesefassung nach der Ergänzungsvereinbarung vom 16.03.2026, Ziffern 2 (Räumliche Mindestvoraussetzung) und 3 (Ausstattung). https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/heilmittel/vertraege_125abs1/ergotherapie/20260316_Ergotherapie_125_Absatz_1_SGB_V_Anlage_5_final.pdf
- Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Ergotherapie, Lesefassung nach der Ergänzungsvereinbarung vom 26.09.2022; Inkrafttreten 01.01.2022 (festgesetzt durch Schiedsspruch 4 HE 14-21 vom 15.12.2021). https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/heilmittel/vertraege_125abs1/ergotherapie/20220926_Vertrag_Ergotherapie_Lesefassung.pdf
- ARGE Heilmittelzulassung Baden-Württemberg: Berichtsbogen – Ergotherapeutische Praxis, Stand 14.11.2023 (u. a. Aufstellung der vorhandenen Geräte und Einrichtungsgegenstände als Antragsanlage), abgerufen September 2026. https://www.zulassung-heilmittel.de/argen/BAW/ergotherapie/_jcr_content/par/download/file.res/Berichtsbogen_Ergo_141123%20Baw%C3%BC.pdf — Übersichtsseite: https://www.zulassung-heilmittel.de/argen/BAW/ergotherapie.html
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Heilmittel-Richtlinie, Übersichtsseite mit Beschlusshistorie (zuletzt abgerufen September 2026). https://www.g-ba.de/richtlinien/12/
- DAHTH e. V.: Weiterbildung „Handtherapeut:in DAHTH", Abschnitt Rezertifizierung (Zertifizierung und Rezertifizierung nach 10 Jahren als Voraussetzung zur Erlangung des ECHT), abgerufen September 2026. https://dahth.de/handtherapeut-ausbildung/ — Antrags- und Verfahrensseite: https://dahth.de/rezertifizierung/